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Veröffentlichungen

Was passiert, wenn ein Mitmieter auszieht?

Mieten mehrere Mieter zusammen eine Wohnung und zieht einer der Mieter aus der Wohnung wieder aus, fragt sich, wie es dann weitergeht. Der bloße Auszug eines Mieters ändert grundsätzlich nichts am Mietvertrag, denn für das Vertragsverhältnis ist es völlig irrelevant, ob ein Mieter tatsächlich in der Wohnung wohnt. Ganz unbedeutend mag der Auszug in einigen Fällen nicht sein, wenn z. B. die Müllkosten nach Kopfzahl berechnet werden, aber das nur am Rande.

 

Durch die bloße Auszugsanzeige an den Vermieter, kommt der ausziehende Mieter aus dem Vertrag also nicht heraus. Kündigt er allein, ändert dies nichts, da der Vertrag mit allen Mietern fortliefe. Selbst wenn einer der Mieter mit dem Vermieter eine Einigung träfe, dass der Vertrag nur noch zwischen ihnen bestünde, wäre diese Einigung unwirksam, solange nicht auch der andere Mieter zustimmt. Nur wenn alle Beteiligten übereinstimmend den ausziehenden Mieter aus dem Vertrag entlassen oder alle Mieter gemeinsam den Vertrag kündigen, würde dies den Vertrag mit einem oder beiden Mietern wirksam beenden.

 

Verweigert der verbleibende Mieter dem ausziehenden Mieter die gemeinsame Kündigung des Vertrages, besteht die Möglichkeit, den verbleibenden Mieter zu zwingen, eine gemeinsame Kündigungserklärung abzugeben. Oft will der verbleibende Mieter solch eine Kündigung nicht erklären, da er dann ja auch aus der Wohnung ausziehen müsste. Der ausziehende Mieter hat allerdings einen Anspruch darauf, dass die Gemeinschaft, die er zusammen mit dem Mitmieter bezüglich des Mietvertrages geschlossen hat, aufgelöst wird und dies kann nur mittels einer gemeinsamen Kündigung erfolgen. Ein solcher Anspruch ließe sich auch gerichtlich durchsetzen. Da ein Vermieter immer von jedem Mieter die gesamte Miete verlangen kann, sollte sich ein ausziehender Mieter, wenn er nicht weiterhin zur Mietzahlung verpflichtet sein will, schnell um eine Klärung kümmern.