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Veröffentlichungen

Wenn mit Kanonen auf Spatzen geschossen wird

Die Meldung geistert nun schon das ganze Jahr durch alle Zeitungen, Rentner müssen Steuern zahlen. Dabei werden die Bezieher von Renteneinkommen verunsichert, ja regelrecht verängstigt. Es wird von allgemeinen und im großen Stil durchgeführten Kontrollen geschrieben. Man glaubt schon fast, dass ganze Hundertschaften von Finanzbeamten durch die Lande ziehen und den „Zehnt“ bei den Rentnern eintreiben würden.

 

Der Grund hierfür ist tatsächlich eine Umstellung in dem System der Besteuerung der Renten. War es bisher so, dass von einer Rente nur der so genannte Ertragsanteil zu versteuern war, dieser betrug im Regelfall lediglich ca. 20 % der tatsächlichen Rentenzahlung, so ist nunmehr die Hälfte der Rentenzahlung steuerpflichtiges Einkommen, wobei dieser Anteil für später in Rente gehende Personen jährlich ansteigt, bis die komplette Rentenzahlung steuerpflichtig ist.

Bedeutet dies aber konkret, dass alle Altersrentner eine Steueranmeldung abgeben und Steuern zahlen müssen: Nein! Alleinstehende haben einen Steuerfreibetrag in Höhe von ca. 8.000,00 €. Wenn man bedenkt, dass nur die Hälfte der Rente als steuerpflichtiges Einkommen berücksichtigt wird, müsste diese Rente also 16.000,00 € im Jahr bzw. 1.330,00 € im Monat betragen, um eine tatsächliche Steuerpflicht auszulösen. Bei Ehegatten verdoppelt sich dieser Betrag sogar. Selbstverständlich sind beim steuerpflichtigen Einkommen auch noch Zinsen oder Mieteinnahmen, wenn vorhanden,  zu berücksichtigen. Vom Grundsatz wird es jedoch dabei bleiben, dass die allermeisten Rentner mit dem Finanzamt nichts zu tun haben werden.