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Veröffentlichungen

Ein Schiedsrichter für die Erben – Schiedsklauseln in letztwilligen Verfügungen

Streitigkeiten unter Erben kosten Nerven, Zeit und Geld. Schiedsklauseln in letztwilligen Verfügungen, wie etwa Testamenten, können ein flexibles und interessantes Mittel sein, um solche Konflikte zu lösen. Gerade in Erbfällen, in denen es oft um viel Geld geht, können auch sehr sorgfältig gestaltete Verträge, letztwillige Verfügungen und beste Umgangsformen einen Streit nicht immer verhindern. Nicht selten zieht dies sodann langwierige gerichtliche Verfahren nach sich, die nicht nur mit finanziellen Verlusten verbunden sind, sondern oft auch persönliche Kränkungen der Erben untereinander fördern.

 

Erbrechtliche Streitigkeiten können auch durch ein sogenanntes Schiedsgericht entschieden werden. Die Vorteile liegen dabei insbesondere in einer Verfahrensbeschleunigung, geringeren Kosten und der Vertraulichkeit der Angelegenheit insgesamt. Die vom Erblasser benannte Schiedsperson, die über Streitigkeiten zu entscheiden hat, sollte meist schon zu Lebzeiten des Erblassers dessen Vertrauen genießen. Zu bedenken ist dabei, dass ein solches Schiedsgericht nicht für alle Problembereiche zu einer Entscheidung befugt ist. Ein Schiedsrichter kann darüber entscheiden, ob eine gesetzliche oder testamentarisch vorbestimmte Erbfolge eintreten soll; ob eine Bedingung eingetreten ist oder nicht; die keine Entscheidungen über das Vorliegen einer Teilungsanordnung oder eines Vorausvermächtnisses treffen. Auch kann ein Schiedsrichter über die Formgültigkeit oder Sittenwidrigkeit eines Testaments entscheiden und auch die Auslegung von letztwilligen Verfügungen können vor einem Schiedsgericht geklärt werden. In einem Testament oder Erbvertrag können also Klauseln aufgenommen werden, die bei Streitigkeiten auf ein Schiedsgericht bzw. einen Schiedsrichter verweisen. Auch sollte der Schiedsrichter hier bereits benannt werden. Ob eine solche Klausel für eine testamentarische oder sonstige letztwillige Verfügung notwendig oder gar nützlich ist, sollte individuell im Einzelfall geklärt werden.