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Veröffentlichungen

Commerzbank muss Seniorin entschädigen

Beratungs- und Dokumentationspflichten der Banken

Das Landgericht Heidelberg hat unlängst die Commerzbank verurteilt, einer Rentnerin 15.000,00 € Schadensersatz für fehlerhafte Anlageberatung zu zahlen. Die Klägerin war hatte ihre Ersparnisse vor der fehlerhaften Beratung auf einem Sparbuch und später in einem Geldmarktfonds sicher angelegt. Die Sicherheit der Anlage war der Rentnerin besonders wichtig. Da sie nur über eine geringe Rente verfügte, wollte sie ihre Ersparnisse im Notfall zeitnah zur Verfügung haben. Die Anlage in Aktien oder ähnlich riskante Papiere kam für die Frau nicht in Frage. Dies teilte sie der Bank auch mit. Dennoch empfahl ihr der Anlageberater den Kauf von Zertifikaten der Dresdner Bank und stellte diese Zertifikate als sichere Anlage ohne Verlustrisiko dar. Diese Aussage erwies sich als falsch, binnen kürzester Zeit verloren die Zertifikate massiv an Wert. Die Rentnerin büßte ca. 15.000,00 € ein.

Das Landgericht Heidelberg entschied, dass der Berater das Papier nicht hätte empfehlen dürften, da die Anlegerin ausdrücklich eine sichere Anlage verlangt hatte. Die Bank hätte daher nur Anlageformen ohne jegliches Ausfallrisiko empfehlen dürfen.

Besonders wichtig an der Entscheidung des Landgerichts Heidelberg ist, dass die Seniorin die Bank ausdrücklich darauf hingewiesen hatte, ihr Geld sicher anlegen zu wollen. An dieser Stelle ist der Bankkunde gefragt. Grundsätzlich bestehen für alle Kreditinstitute strenge Aufklärungs- und Belehrungspflichten. Wer allerdings den Fragebogen zur Selbsteinschätzung der Risikobereitschaft ungelesen unterschreibt oder dem Berater das Ausfüllen dieses Fragebogens überlässt, begeht einen irreparablen Fehler. Seit dem 01.01.2010 ist die Dokumentationspflicht für Beratungsgespräche verschärft worden. Der Berater muss zu jedem Beratungsgespräch ein entsprechendes Protokoll verfassen. Dieses Protokoll muss vom Kunden zwar nicht gegengezeichnet werden, allerdings ist es dem Kunden vor Vertragsschluss auszuhändigen. Es dient im Streitfall der Beweispflicht für das gesprochene Wort und ist nach Erhalt dringend zu überprüfen.

Selbstverständlich besitzen auch die Banken keine Kristallkugeln, um in die Zukunft zu sehen. Einen Staatsbankrott, wie er sich jetzt in Griechenland abzeichnete, war vor wenigen Jahren noch für alle undenkbar. Dennoch wird sich der seriöse Berater an den Wünschen seiner Kunden orientieren. Der verkaufsorientierte Berater riskiert die Schadensersatzpflicht seiner Bank.