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Veröffentlichungen

Scheidung-light oder: Geht es auch ohne Anwalt?

In der alltäglichen Beratungspraxis werden immer häufiger Fragen zu einer einvernehmlichen Scheidung gestellt.

 

Meist geht es dem Fragenden dann um die Kosten, aber auch darum, dass zwischen den Ehegatten offensichtlich überhaupt kein Streit mehr besteht, so dass diese aus ihrer Sicht eigentlich ganz auf einen Anwalt verzichten könnten. Die Frage nach einer Scheidung ohne Anwalt ist somit durchaus ernst zu nehmen. 

Seit längerem ist bekannt, dass die Justizministerin plant, es kinderlosen Paaren zu ermöglichen, den Gerichtstermin zur Scheidung ohne Anwalt wahrzunehmen, wenn diese vorher zu einem Notar gegangen sind und in einer Vereinbarung ihre Trennung geregelt haben. Dann werden, so geben die Medien es wieder, die Parteien vor Gericht schneller und kostengünstiger geschieden. Das klingt meistens zu gut, um wahr zu sein. 

Die Prozessordnung schreibt gerade in Scheidungsverfahren zur Zeit noch das Antragstellen mittels eines Anwalts vor. Anders gesagt, wer keinen Antrag stellt, muss auch keinen Anwalt beauftragen. Es ist daher zur Zeit möglich, dass ein Anwalt vor Gericht auftritt und den Scheidungsantrag stellt. Dies hat aber nicht zur Folge, dass dieser Anwalt von beiden Ehegatten beauftragt werden kann. 

Das Berufsbild des Anwaltes verbietet Interessenkollision oder anders gesagt, die anwaltliche Vertretung zweier vermeintlicher Gegner führt unweigerlich zu einem Parteienverrat. Dennoch gibt es natürlich die Möglichkeit, dass die vom Anwalt vertretene Partei aufgrund des streitlosen und einvernehmlichen Umgangs mit seinem Partner, diesen davon überzeugen kann, dass er oder sie gerade keinen Anwalt für die eigene Scheidung benötigt. Dann wäre die Behauptung, man verstehe und einige sich in allen Fragen auch vor Gericht, bewiesen. Durch diese Einigung kann letztendlich ein Anwalt gespart werden. Der Anwalt, der den Antrag stellt, muss bezahlt werden. Verzichten die Parteien auf die Darstellung des Sachverhalts und der Gründe für die beabsichtigte Scheidung sowie auf ihr Recht zur Einlegung der Berufung, so können sich die Gerichtskosten noch mehr verringern.

Es besteht kein Anwaltszwang, wenn zu den Anträgen des Partners lediglich „Ja“ und „Einverstanden“ gesagt wird. Sobald jedoch das Vermögen, die Schulden, der Unterhalt und Fragen zu den Kindern eine bedeutende Rolle in dem Scheidungsverfahren spielen, sollte der leichtfertige, sparsame Weg ohne zweiten Anwalt sehr ernsthaft überdacht werden.