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Veröffentlichungen

Landverpachtung für Windkraftanlagen

Mit dem Rotor einer Windkraftanlage (WKA) wird die Energie des Windes geerntet. So jedenfalls die wissenschaftliche Funktionsbeschreibung. Üblicherweise werden WKAs an Land auf Ackerflächen sowie Wiesen und Weiden aufgestellt. Gehören die Flächen nicht den Betreiberfirmen, schließen diese meist Pachtverträge ab. Für die Verpächter solcher Flächen kann die Aufstellung einer oder mehrerer WKA einem kleinen Lottogewinn gleich kommen. Pro Anlage werden mitunter 20.000,00 € bis 30.000,00 € gezahlt, jährlich.


Neben solch stolzen Pachteinnahmen stehen allerdings auch z. T. erhebliche Risiken, über die sich der Verpächter im Klaren sein muss und die vor allem vertraglich abgesichert sein sollten. Wer haftet, wenn durch die WKA z. B. durch herabfallende Bauteile oder Eiswurf Personenschäden verursacht werden? Die Betreiberfirma wird vor Vertragsschluss eventuell auf eine Versicherung hinweisen. Besteht der Versicherungsschutz allerdings nicht, aus welchen Gründen auch immer, kann am Ende auch der Eigentümer haften. Wer bezahlt den mehrere tausend Euro teuren Rückbau der Windkraftanlage, wenn die Betreiberfirma insolvent wird? Wird dafür eine Bankbürgschaft angeboten und wenn ja, wann soll die übergeben werden? Es gibt Verträge, da wird solch eine Bürgschaft erst ab dem 5. Jahr des Betriebs der Anlage angeboten. Wird die Betreiberfirma allerdings schon vorher insolvent, steht der Verpächter eventuell ohne Sicherheit da. Bedenkt man, dass Pachtverträge für WKAs meist für 20 bis 30 Jahre abgeschlossen werden, ist ein vorausschauender, die Risiken verringernder Pachtvertrag dringend zu empfehlen.


Eigentümer von interessanten Flächen erhalten oft ungefragt 20-seitige Pachtverträge zugeschickt. Wer hier nur die Pachtzinsen sieht, das Kleingedruckte vernachlässigt und ohne Prüfung durch einen Fachmann unterschreibt, geht fast immer ein hohes Risiko ein. Dabei gibt es für eine vorschnelle Unterschrift gar keinen Grund.