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Veröffentlichungen

GmbH, Limited & Co.

Wenn man sich im Geschäftsleben betätigt, kann dies auf vielfältige Weise organisiert sein. Allein die Abkürzungen, die hierfür verwendet werden, sind dem Laien nicht ohne weiteres eingängig: GbR, oHG, KG, GmbH und immer häufiger die Limited.

 

Nicht nur als Unternehmer sollte man sich mit den verschiedenen Möglichkeiten der Gesellschaften auseinander setzen, auch für den Kunden ist es z. B. für Fragen der Gewährleistung wichtig, wer der Lieferant leistungsfähig ist.

Grundsätzlich ist bei allen vorgenannten Gesellschaften zwischen der Personengesellschaft und der Kapitalgesellschaft zu unterscheiden. Eine Personengesellschaft bedeutet immer den Zusammenschluss mehrerer Personen. Beispiele für eine Personengesellschaft sind die Gesellschaft bürgerlichen Rechts, die offene Handelsgesellschaft, die Kommanditgesellschaft. All diesen Gesellschaften ist gemeinsam, dass die Mitglieder der Gesellschaften gemeinsam für die Verbindlichkeiten der Gesellschaft haften und zwar in der Regel mit ihrem gesamten Vermögen.

Daneben sind die Kapitalgesellschaften zu nennen. Hierzu gehören neben der GmbH und der Aktiengesellschaft auch die nach englischem Recht gegründete Limited. Bei einer Kapitalgesellschaft kommt es weniger auf den Zusammenschluss von verschiedenen Personen als auf die Ausstattung der Gesellschaft mit Kapital an, auch eine Ein-Mann-Gesellschaft ist möglich. Sinn und Zweck einer Kapitalgesellschaft ist die Beschränkung der Haftung. Nachdem die Gesellschafter die Gesellschaft einmal mit dem satzungsmäßigen Kapital ausgestattet haben, haften sie grundsätzlich nicht mehr. Für die Kunden ist an dieser Stelle wichtig, dass dieses Stammkapital nach geraumer Zeit der Geschäftstätigkeit nicht mehr vorhanden sein muss. Die weitläufige Meinung, von einer GmbH in jedem Falle immer mindestens 25.000,00 € erhalten zu können, ist jedoch nicht zutreffend.

Schließlich kommt es wegen des relativ hohen Stammkapitals der deutschen GmbH, welches vor der Gründung aufzubringen ist, immer stärker zur Gründung von englischen Limited. Tatsächlich ist es so, dass die Limited bereits mit einem Stammkapital von 1,00 GBP gegründet werden kann. Dies und die einfache Möglichkeit, den Gründungsvorgang kostengünstig abzuwickeln, führt zur immer stärkeren Verbreitung der Limited. An dieser Stelle soll jedoch darauf verwiesen werden, dass man sich mit der Gründung einer solchen Gesellschaft "in ein fremdes Gebiet" begibt. Die Limited kann nur in England begründet werden. Gewisse Mindestvorschriften sind in England zu erfüllen. So muss ein jährlicher Bericht und die Steuererklärung, auch wenn sie keinerlei Gewinn ausweist, bis zum Mai des Folgejahres in England eingereicht werden. Geschieht dies nicht, so verliert man relativ schnell die doch eigentlich gewünschte Haftungsbeschränkung. Daher sollte von der Gründung einer Limited nur nach ausführlicher Beratung und Abwägung Gebrauch gemacht werden.