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SPKW Sobczak & Partner

Was sollten Betroffene beachten?

 

Lärmschutz ist inzwischen in aller Munde. Herr Platzeck will sogar eine neue Formel erfunden haben, wonach nicht 6 Mal oder kein Mal, sondern durchschnittlich 0,9 Mal der Tageslärmpegel von 55 dB überschritten werden darf. Also z. B. jeden 3. Tag auf 70 oder gar 90 dB? Dies widerspricht auch dem Planfeststellungsbeschluss. Zumindest aber ist es bereits ein kleiner Fortschritt.

Man will sich an die Gesetzeslage (Planfeststellungsbeschluss) halten; wenn auch mit einem kleinen Trick.

Damit jedoch sind im Gegensatz zu den Aussagen mancher Berater noch lange nicht alle wichtigen Fragen des Lärmschutzes für die betroffenen Bürger behandelt. Weiterhin bleibt offen, weshalb in einem Haus ein Zimmer zum Wohnzimmer und ein anderes Zimmer zum Schlafzimmer oder Arbeitszimmer erklärt wird. Würde man die Zimmeraufteilung irgendwann ändern, dann hätte man keinen Lärmschutz in den entsprechenden Räumen. Es kann doch nicht Aufgabe des Flughafens sein, festzulegen, welcher Raum auf Dauer mein Wohn- oder Arbeitszimmer oder Schlafzimmer ist.

Die für die Nacht vorgesehenen Lüfter, um wegen des Lärms bei geschlossenem Fenster schlafen zu können, entsprechen nach wie vor nicht dem neuesten Stand der Technik. Und dies obwohl der Landtag beschlossen hat, dass Lüfter mit Wärmetauscher zu verwenden sind.

Eine Änderung hat es allerdings hinsichtlich der Flugrouten gegeben, deren Ergebnis natürlich veränderte Lärm-Teppiche sind. Trotz entsprechender Forderungen hat der BER jedoch bisher keine neuen Berechnungen der auftretenden Lärmpegel für die Gebiete herausgegeben. Mit Sicherheit jedoch ist der Lärm in diesen Gebieten jetzt höher als in der ursprünglichen Planung. Der BER hat nun bekannt zu geben, welche Gebiete in welcher Größenordnung betroffen sind, weigert sich jedoch bisher.

Unsere Empfehlung lautet deshalb: Weiterhin Kostenerstattungsvereinbarungen vor Unterzeichnung intensiv auf Mängel prüfen lassen.