Kompetenzen
Allgemeines Zivilrecht
Das Zivilrecht ist ein Rechtsgebiet, das Beziehungen von rechtlich gleichgestellten Rechtssubjekten, natürlichen oder juristischen Personen, untereinander regelt. Zivilecht steht damit als Begriff für sämtliche privatrechtlichen Angelegenheiten und umfasst so vielfältige Rechtsgebiete wie Vertragsrecht, Schadensersatzecht, Erbrecht, Mietrecht, Kaufrecht usw. Untechnisch wird der Begriff Zivilrecht für allgemeine Rechtsangelegenheiten verwendet, die nicht einem besonderen Rechtsgebiet innerhalb des Zivilrechtes zugeordnet werden.