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Kompetenzen

Verwaltungsrecht

Immer wenn eine Behörde (ein Amt) einen Bescheid erlässt, hat der Bürger ein Recht auf - notfalls gerichtliche - Überprüfung. Auch Ämter machen nicht immer alles richtig. Wichtig ist die unbedingte Einhaltung von Widerspruchs- und Klagefristen.