Mit der Nutzung dieser Website erklären Sie sich damit einverstanden, dass wir Cookies verwenden.   Mehr Informationen   Verstanden

Veröffentlichungen

"Lass mich endlich in Ruhe" - Häusliche Gewalt und Stalking

"Stalking" bedeutet so viel wie Nachstellen, Verfolgen, Psychoterror. Der Täter sucht sein Opfer Zuhause oder auch an anderen Orten auf, stellt ihm nach, betreibt Telefonterror oder belästigt sein Opfer mit SMS oder E-Mails. Opfer von Stalking (auch bekannt als Nachstellung) kann jeder sein. Es zeigt sich jedoch, dass Nachstellungen besonders im familiären Umfeld häufiger anzutreffen sind. Aus der familienrechtlichen Perspektive lässt sich feststellen, dass oftmals der drohende oder bereits erfolgte Verlust von Partnerin bzw. Partnern und Kind den Selbstwert des Täters derart mindert, dass er durch die beschriebenen Aktionen danach trachtet, die Beziehung zum Expartner wiederherzustellen.Dies führt häufig zu erheblichen psychischen Belastungen des Opfers. Die Verhaltensweise des Täters ist oftmals Folge einer zuvor durch das Opfer beendeten Gewaltbeziehung. 


Mit Hilfe der Regelungen des Gewaltschutzgesetzes sind dem Opfer rechtliche Möglichkeiten zur Seite gestellt, sich effektiv gegen fortlaufende Nachstellungshandlungen des Täters zu verteidigen. Gerichtlicherseits können dafür im Wege eines beschleunigten Verfahrens entsprechende Schutzanordnungen getroffen werden, die von der Wohnungsverweisung bis hin zur Kontaktsperre mit dem Opfer reichen. Im Wege der einstweiligen Anordnungen gilt es jedoch zu beachten, dass die angeordneten Maßnahmen stets zeitlich befristet sind. Je geringer die Intensität und Dauer der Verletzungshandlungen ist, desto kürzer wird in der Regel die Frist zu bemessen sein. Ist eine entsprechende gerichtliche Entscheidung erwirkt, so kann das Opfer selbst entscheiden, ob die jeweiligen Anordnungen zwangsvollstreckt werden sollen. Auch im familiären Umfeld ist man also Nachstellungen und Gewalt nicht schutzlos ausgeliefert. Vielfach bedarf es jedoch Mut und Überwindung des Opfers die ihm nach Recht und Gesetz zustehenden Möglichkeiten zu ergreifen, um sich zur Wehr zu setzen.