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BER muss für vollständigen Schallschutz sorgen
In einem Verfahren vor dem OVG Berlin-Brandenburg konnten wir erreichen, dass das Gericht die Praxis der FBB GmbH kippt, für Neubauten nur die anteilige Erstattung der Schallschutzkosten vorzusehen. Im Gegenteil hat die FBB GmbH die volle Kostenersattung zu gewährleisten. Zudem wurde entschieden, dass Grundstücke im sog. "Musikerviertel" in der Gemeinde Blankenfelde-Mahlow anspruchsberechtigt sind.