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Veröffentlichungen

Lohnen sich Rechtsschutzversicherungen für Mieter/Vermieter?

Klare Antwort: Ja.

 

Selbst wenn mietrechtliche Streitigkeiten nicht immer hohe Streitwerte haben, weshalb die Anwalts- und Gerichtskosten verhältnismäßig überschaubar bleiben, können allein drohende Gutachterkosten Rechtsstreite entscheiden.


Wer als Kläger oder Beklagter in einem laufenden Prozess vor die Frage gestellt wird, bei einem Streitwert von 500,00 € einen Gutachtervorschuss von 2.500,00 € zu bezahlen, sollte sich seiner Sache sicher sein. Allerdings ist der Ausgang eines Verfahrens oft und gerade dann, wenn es von einem Gutachten abhängt, mit völliger Sicherheit nicht vorherzusehen. Und geht das Verfahren derart zu Ende, dass man nur zur Hälfte obsiegt, trägt man die angefallenen Gutachterkosten meist zur Hälfte. Bei unserem Beispiel oben würde das bedeuten, dass, wenn 500,00 € eingeklagt und 2.500,00 € Gutachterkosten gezahlt werden, die Klage aber nur hinsichtlich eines Betrages von 250,00 € gewonnen wird, allein 1.250,00 € Gutachterkosten zu tragen wären. Wirtschaftlich ist dann nicht mehr.


Im Mietrecht können bei allen möglichen Streitigkeiten Gutachten in Betracht kommen: Wer ist für den Schimmel verantwortlich (Mietminderung)? Wie groß ist die Wohnfläche bzw. die Gesamtfläche (Miete, Betriebskostenabrechnung)? Wie hoch ist die ortsübliche Vergleichsmiete (Mieterhöhung)? Ist die Wohnung fachgerecht renoviert worden (Schönheitsreparaturen)? Ist in der Wohnung Asbest verbaut (Mietminderung, fristlose Kündigung)?


Sowohl Mieter als auch Vermieter können sich für künftige Streitigkeiten rechtschutzversichern. In der Regel tritt der Versicherungsschutz drei Monate nach Abschluss ein. Für Angelegenheiten, deren Streitursachen vor Beginn des Versicherungsschutzes liegen, ist eine Rechtschutzversicherung natürlich nicht einstandspflichtig. Für einen künftigen Streit, den man eventuell sogar schon ahnt, kann eine Rechtschutzversicherung die eigene Verhandlungsposition in einem Gerichtsverfahren deutlich verbessern.