Mit der Nutzung dieser Website erklären Sie sich damit einverstanden, dass wir Cookies verwenden.   Mehr Informationen   Verstanden

Veröffentlichungen

Albtraum Mietnomade

Vom Betrug am Vermieter und was dieser tun kann

 

Mieter, die mit der Absicht einziehen, kein Geld an den Vermieter zu zahlen, handeln betrügerisch. Der Mietausfall durch solch so genannte Mietnomaden  in Deutschland entsteht, beträgt jährlich ca. 200 Mio. Euro. Neben Mietschulden kommen meist noch verwüstete Wohnungen hinzu. So können sich schnell Schäden in Höhe von über 30.000,00 Euro anhäufen. Für manch privaten Kleinvermieter eine Existenzbedrohung.
100-prozentigen Schutz vor Mietnomaden gibt es nicht. Bei Beachtung einiger Vorsichtsmaßnahmen und bei richtigem Verhalten, wenn es zum Betrugsfall gekommen ist, lassen sich dennoch Risiko und Schäden minimieren. Eine der wichtigsten Grundregeln vor Mietvertragsabschluss ist, sich ein möglichst umfassendes Bild von der Bonität des künftigen Mieters zu machen. Hierbei helfen die Mietschuldenfreiheitsbescheinigung des Vorvermieters, Lohnnachweise, Schufa-Auskunft etc. Schafft ein Betrüger dennoch den Vertragsabschluss, so beginnt der Albtraum.
Albtraum deshalb, weil auch Mietnomaden grundsätzlich den in Deutschland geltenden Mieterschutz genießen. Trotz einer sofort ausgesprochen fristlosen Kündigung kann nur ein Gerichtsvollzieher den Betrüger aus der Wohnung werfen. Selbsthilfe ist nicht erlaubt. 
Um den Schaden möglichst gering zu halten, sollte, sobald der Betrug offenkundig ist, sofort der Mietvertrag fristlos sowie ordentlich gekündigt werden. Hierbei sind unbedingt sämtliche Formvorschriften für Mietvertragskündigungen zu beachten, damit nicht später erneut gekündigt werden muss und der Mieter dadurch weitere Zeit gewinnt. Parallel sollte vor Einleitung einer Räumungsklage das Gespräch mit dem Mieter gesucht werden, um ihn z.B. durch Teilerlass der Mietschuld zum freiwilligen Auszug zu bewegen. Gerichts- und Anwaltskosten, auf denen Vermieter häufig neben den Mietschulden sitzen bleiben, könnten dadurch gespart werden.
Ist die Durchführung einer Räumungsklage unumgänglich und hält man dann am Ende einen Räumungstitel (Urteil oder Vergleich) in den Händen, so empfiehlt es sich, die Vollstreckung des Titels nach dem  „Berliner Modell“ durchzuführen. Der Gerichtsvollzieher braucht dann die Wohnung nicht kostenintensiv zu räumen, sondern hat lediglich die Ex-Mieter vor die Tür zu setzen und die Schlösser auszutauschen. Um den Betrügern  dauerhaft das Handwerk zu legen, empfiehlt sich das Stellen einer Strafanzeige. Hinter schwedischen Gardinen könnten Mietnomaden dann auch ganz legal mietfrei wohnen.