Veröffentlichungen
Steuerpflicht für Senioren
In Berichten kann man in letzter Zeit immer häufiger lesen, dass Renten neuerdings steuerpflichtig wären und die Rentner vom Finanzamt zur Kasse gebeten werden.
Dies ist nur bedingt richtig. Grundsätzlich sind alle Renten, so auch die ganz normale Altersrente, schon immer einkommensteuerpflichtig. Allerdings ist nicht die gesamte Rente zu versteuern, sondern nur der sogenannte Ertragsanteil. Dahinter steht die Idee, dass die Rente zum einen Teil aus selbst eingezahlten Beiträgen, für die schon einmal Steuern gezahlt wurden, und zum anderen aus daraus resultierenden „Zinsen“, die zu versteuern sind, besteht. Das Problem ist nun, dass ab dem Jahr 2005 die Berechnung dieses Ertragsanteils geändert wurde. Bis 2005 war der Ertragsanteil abhängig vom Renteneintrittsalter und der Dauer der Beitragspflicht. Ging man mit 65 Jahren in Rente, betrug der Ertragsanteil ca. 35 %.
Ab dem Jahr 2005 wird der Ertragsanteil mit 50 % angenommen. Er steigt je nach Renteneintritt bis zum Jahr 2040 sogar auf 100 %. Damit wird ein größerer Anteil der gezahlten Altersrente zum steuerpflichtigen Ertragsanteil. Bei Personen, die bis zum Jahr 2005 in Rente gegangen sind, entsteht eine Steuerpflicht bei einer Rente von ca. 1.260,00 € monatlich. Dies gilt nur dann, wenn keine weiteren Einkünfte, z. B. aus Kapitaleinkünften oder aus Vermietung, vorliegen.
Auf die Steuerpflicht wurde bereits seit Längerem hingewiesen. Es lohnt sich auch weiterhin prüfen zu lassen, ob in der persönlichen Situation eine Steuerpflicht betsteht. Bisher allerdings wurden keine automatischen Steuerfestsetzungen vorgenommen. Dies ist seit dem letzten Jahr anders. Nunmehr erhalten die Finanzämter die Rentendaten von der Rentenversicherung automatisch übermittelt. Dadurch werden jetzt Berechnungen durchgeführt und Steuerfestsetzungen für all diejenigen vorgenommen, bei denen eine Steuerpflicht entsteht. Dies wird seitens der Finanzämter soweit wie möglich „rückwärts“ vorgenommen, die Verjährungsfrist beträgt insgesamt 7 Jahre. An dieser Stelle entsteht in der Summe eine enorme Steuerbelastung.
In jedem Fall lohnt sich bei dem Erhalt eines solchen Steuerbescheides jedoch die fachkundige Überprüfung. Die Finanzämter berechnen die Steuer lediglich auf der Basis der übermittelten Rentendaten, ohne begünstigende Faktoren zu berücksichtigen. Die festgesetzte Steuer muss daher nicht in jedem Falle zutreffend sein.