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Vorsorgevollmachten für Unternehmer und Berufsträger
Ein guter Unternehmer handelt und plant stets vorausschauend.
Dass man selbst in eine Situation gerät, in der man nicht mehr eigenverantwortlich handeln kann, daran denken viele Unternehmer bzw. Berufsträger zumeist gar nicht bzw. verdrängen dieses Thema. Im Wege einer Vorsorgevollmacht kann eine Person bestimmt werden, rechtsgeschäftlich als Vertreter tätig zu werden. Der Vorteil einer Vollmacht liegt darin, dass der Bevollmächtigte, anders als der Betreuer, keiner Überwachung unterliegt und dadurch frei und schnell handeln kann. Wer als Betreuer in Frage kommt, sollte vorab gut überlegt sein und ggf. auch mit der betreffenden Person besprochen werden.
Für Unternehmer bzw. Berufsträger genügt indes eine, oft als Generalvollmacht formulierte Ermächtigung eines anderen nicht, um gerade das Unternehmen bzw. die berufsrechtlichen Aufgaben fortführen zu können. Vielmehr sind besondere Vorgaben des Berufsrechts bzw. Handels- und Gesellschaftsrechts zu beachten. Weiterhin muss die Vollmacht um Handlungsanweisungen ergänzt werden, in der insbesondere der Unternehmer zumindest in groben Zügen festlegen soll, was aus dem Unternehmen wird, wenn er etwa durch Unfall oder plötzliche Krankheit für längere Zeit nicht mehr einsatzfähig ist.
Die Instrumente der Prokura oder Handlungsvollmacht reichen in diesem Zusammenhang oft nicht aus, um umfassend Vorsorge treffen zu können. Besonders regelungsbedürftig sind die Fälle, in denen Infolge des Ausfalls des allein entscheidungsprägenden Berufsträgers oder Gewerbetreibenden das Unternehmen führungslos wird. Dies gilt etwa für den Inhaber der Einzelfirma oder den Gesellschafter/Geschäftsführer der Ein-Personen-GmbH. In der Vollmacht sind Handlungsanweisungen aufzunehmen, die typische unternehmens- bzw. berufsrechtlich bezogene Fragestellungen abdecken. Dies betrifft etwa Fragen der Verfügung über Vermögensgegenstände, Vertragsabschlüsse usw. Alles in allem empfiehlt es sich, neben einer persönlichen Vorsorgevollmacht eine zweite unternehmensbezogene Vollmacht einzurichten. Mit Hilfe anwaltlicher Beratung können spezifisch individuell zugeschnittene Vollmachten erarbeitet werden.