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Veröffentlichungen

Die Übergabe einer Firma an einen Nächsten

Wer wird mein Nachfolger?

 

In den letzten 20 Jahren haben viele den Mut gefasst und sich als Freiberufler, Unternehmer oder als Gewerbetreibender selbständig gemacht oder haben eine Arztpraxis oder ein Geschäft eröffnet. Die Möglichkeiten sind vielfältig. Das Risiko war und ist groß, aber mit Können, Fleiß und manchmal auch Glück ist es vielen gelungen, sich eine Existenz ohne fremden Chef aufzubauen.


Irgendwann allerdings kommt auch der Zeitpunkt, an dem die Überlegung greift, wie kann das Aufgebaute auch dann weitergeführt werden, wenn man es nicht mehr selbst betreiben kann oder will. Zunächst beschäftigt man sich dann mit der Frage: „Wer wird mein Nachfolger?“ Die Antwort darauf kann sehr unterschiedlich sein. Häufig sind es die inzwischen erwachsenen und qualifizierten Kinder oder andere Verwandte. Häufig kommt es jedoch auf bestimmte Qualifikationen an, die wiederum auch eine Übergabe an außenstehende Personen erfordern.


Die Frage nach dem Wie und Wer sollte so früh wie möglich gestellt und beantwortet werden, denn es hängen oft rechtliche und steuerrechtliche Probleme an dieser Frage, die einen organisatorischen Vorlauf in erheblichen Größenordnungen sinnvoll machen.


Gefährlich ist jedenfalls die Überlegung: „Na, das wird sich schon irgendwie und dann übergebe ich mal schnell an den Nächsten, der sich dann schon finden wird.“ Da verkauft ein Arzt seine Praxis und muss zum Schluss wegen des angehäuften Sonderbetriebsvermögens (wovon er gar nichts wusste) mehr Steuern zahlen, als er durch den Verkauf einnimmt. Da gibt es den Handwerker, der seinem Sohn die Firma übergibt und nicht bedenkt, welche erbrechtlichen Auswirkungen dies auf seine Ehefrau und seine übrigen Kinder haben wird. Da gibt es den Geschäftsmann, der ohne klare vertragliche Regelung die Firma an seinen Vertrauten (Sohn) übergibt und nicht bedenkt, dass es auch einmal Streit geben kann, und da gibt es den neuen Gesellschafter einer Firma, der nicht weiß, dass er auch für Verbindlichkeiten haften kann, die vor seiner Zeit entstanden sind.


Im Allgemeinen übergibt man eine Firma nur einmal im Leben an den Nachfolger, d. h. man kann in der Übergabetätigkeit keine Erfahrungen sammeln. Deshalb sollte man diese Frage in aller Ruhe und Langfristigkeit mit einem kompetenten Partner (Rechtsanwalt, Steuerberater) besprechen, entsprechende Lösungswege vorbereiten und die Übergabe vertraglich gut absichern.