Veröffentlichungen
Die Nachfolgeregelung
In einer regionalen Tageszeitung war vor kurzem ein Artikel veröffentlicht, in dem die Schwierigkeiten von Handwerkern und kleinen Unternehmern bei der Suche nach einem geeigneten Nachfolger geschildert wurden.
Ohne den Inhalt des Artikels wiedergeben zu wollen, möchte ich auf zwei Probleme hinweisen, die hierin erörtert wurden. Zum einen wurde zu Recht deutlich gemacht, dass die Frage der Nachfolgeregelung rechtzeitig angegangen werden sollte. Hierbei ist durchaus auf einen Zeitraum von zehn Jahren abzustellen. Dieser gilt unabhängig davon, ob ein Familienmitglied als Unternehmensnachfolger "aufgebaut" werden soll oder ob mangels Interesse innerhalb der eigenen Familie ein externer Nachfolger gesucht wird. Man sollte sich dabei in keinem Fall selbst unter Zeitdruck setzen.
Der zweite Punkt ist, dass die meisten Unternehmer der Auffassung waren, sich im Rahmen der Nachfolgeregelung keinen externen Berater, zum Beispiel einen Rechtsanwalt, leisten zu können. Diese Auffassung halte ich für fatal. Natürlich verursacht die Hinzuziehung eines Beraters für die Regelung und Umsetzung der Unternehmensnachfolge Kosten. Diese zu sparen, heißt aber nur, Verluste oder Belastungen in viel größerer Höhe zu produzieren. Dies gilt auch für den Fall, dass eine Übertragung innerhalb der Familie geschieht. Auch bei einer Familienachfolge sind die rechtlichen und vor allen Dingen die steuerrechtlichen Aspekte nicht außer Acht zu lassen. Soll das Unternehmen verschenkt werden, fällt Schenkungssteuer an, deren Höhe jedoch möglichst gesteuert werden sollte. Will der bisherige Unternehmer aus der Übertragung seinen Lebensabend sichern, kann dies durch eine Rente oder eine so genannte dauernde Last geschehen. Welche dieser Formen gewählt wird, ist vor allen Dingen eine steuerliche Frage und hängt entscheidend damit zusammen, wie für das Unternehmen und die Familie die Steuerbelastung optimiert werden soll.
Im Falle der Übertragung des Unternehmens auf einen "Fremden" ist die rechtliche Beratung doppelt wichtig. Hier sind selbstverständlich die Verträge noch strenger unter dem Gesichtspunkt zu fassen, dass der übertragende Unternehmer abgesichert ist. Es sind Fragen der Gestaltung des Übergangs zu klären. Soll der bisherige Unternehmer noch weiterhin (teilweise) am Unternehmen beteiligt sein? Wenn ja, in welcher Rechtsform soll dies geschehen? Wie soll der Kaufpreis gezahlt werden? Ein wichtiger Punkt ist die Klärung von Haftungsfragen hinsichtlich des verkauften Unternehmens, denn wie jeder Gegenstand kann auch dieses mit Mängeln behaftet sein.
Darüber hinaus soll das Finanzamt an dem bei der Veräußerung erzielten Erlös nicht überproportional beteiligt werden. Bei falscher Vertragsgestaltung kann es passieren, dass die Steuerlast die tatsächlich erhaltenen Zahlungen übersteigt. Um solch böse Überraschungen zu vermeiden, ist es in jedem Fall sinnvoll, die eingangs erwähnten Kosten aufzubringen. Über deren Höhe kann man sich in einer Erstberatung Sicherheit verschaffen. In welcher Höhe bei fehlerhaften Verträgen später Kosten auf einen zukommen, ist dagegen ungewiss.