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Veröffentlichungen

Vorsorgepaket vom Fachanwalt für Erbrecht

Die Notwendigkeit, beizeiten Vorsorge für den Fall zu treffen, nicht mehr selbst handeln und entscheiden zu können, hat den Gesetzgeber veranlasst, Gestaltungsmittel in Form der Vorsorgevollmacht, Betreuungsvollmacht und Patientenverfügung zu regeln. Die diesbezüglichen Reglungsmöglichkeiten sind sehr vielfältig und besitzen erhebliche Konsequenzen. Abgesehen davon, dass man sich als Laie über viele der Unterschiede wohl nicht im Klaren sein wird, ist auch die Gefahr unwirksam getroffener Regelungen nicht gering. Eine individuelle Beratung durch einen Fachmann ist daher gerade für die Frage der Bevollmächtigung von Vertrauenspersonen empfehlenswert. Soweit man sich mit dem Ganzen nicht auskennt, ist von einer Nutzung von Vordrucken aus dem Internet oder dem Schreibwarenladen abzuraten.  Der Bundesgerichtshof hat erst jüngst entschieden, dass nicht jede Formulierung für eine Bevollmächtigung ausreicht und zur Unwirksamkeit der Patientenverfügung führt. Ebenso sind Vorsorgevollmachten mit dem bloßen Verweis auf die gesetzlichen Bestimmungen unwirksam. In diesen Fällen bleibt nur eine Entscheidung des Betreuungsgerichts herbeizuführen, die nicht selten das Schicksal des Betreuten in die Hände ihm unbekannter Personen legt.


Vorsorge sollten übrigens nicht nur ältere Personen üben. Auch in jungen Jahren besteht die Gefahr, durch Unfälle oder Krankheiten für einen längeren Zeitraum nicht mehr allein für sich und andere sorgen zu können. Für all diese Fälle ist es gut, jemanden an seiner Seite zu wissen, der als Bevollmächtigter für einen selbst handeln kann. Neben Privatpersonen sollten insbesondere Unternehmer daher schon jetzt die Möglichkeiten einer Vorsorgevollmacht bzw. Patientenverfügung nutzen. Wir bieten Ihnen eine anwaltliche Beratung nebst der Erstellung einer Vorsorgevollmacht und/oder Patientenverfügung zu einem Pauschalpreis in Höhe von 70 Euro in unserer Kanzlei. In den meisten Fällen übernimmt Ihre Rechtsschutzversicherung die Kosten. Termine hierzu erhalten Sie immer am ersten Donnerstag des Monats.