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Veröffentlichungen

Die Testamentsvollstreckung – „Mein Wille geschehe“

Erben sind manchmal überfordert mit dem Nachlass oder uneinig, was damit passieren soll. Insbesondere bei einer Erbengemeinschaft oder komplizierten Vermögensverhältnissen können viele Fragen auftauchen und noch mehr Konflikte entstehen. Viele wichtigen Entscheidungen müssen einstimmig getroffen werden.Hier kann die Einsetzung eines Testamentsvollstreckers helfen. Die Aufgabe des Testamentsvollstreckers besteht darin dafür zu sorgen, dass die Interessen und Ansprüche von Erben und allen im Testament Bedachten erfüllt werden und Streitigkeiten gar nicht erst entstehen sollen.

 

Der Testamentsvollstrecker ist also als sogenannter verlängerter Arm des Erblassers zu verstehen. Mit der Anordnung einer Testamentsvollstreckung im Testament werden dem/den Erben alle wesentlichen Nachlassverwaltungsrechte entzogen. Der Testamentsvollstrecker kann insbesondere im Rahmen der letztwilligen Verfügung des Erblassers über alle Nachlassgegenstände verfügen. Er ist darüber hinaus an Anordnungen, Vermächtnisse, Auflagen und andere Verfügungen des Erblassers gebunden. Allerdings sorgt die Machtfülle des Testamentsvollstreckers nicht immer für Freude unter den Erben. Daher sollte sorgfältig überlegt werden, wen man mit dieser Aufgabe betraut. Idealerweise sollte insbesondere der Erblasser die Person des Testamentsvollstreckers kennen und auch die potenziellen Erben sollten diese benannte Person respektieren. Der Testamentsvollstrecker als solcher muss sein Amt im Idealfall neutral ausüben und sollte neben einigen fachlichen Kenntnissen auch über Durchsetzungs- und auch Mediationsfähigkeit verfügen. Generell ist zu beachten, dass das Verhältnis der Erben zum Testamentsvollstrecker konfliktträchtig ist. Nicht selten passiert es daher, dass Erben versuchen den Testamentsvollstrecker loszuwerden. Dies führt meist zu manch langwierigen Rechtsstreitigkeiten.