Startseite Veröffentlichungen Erbrecht u. Erbschaftssteuerrecht „Für den Fall, dass ich… tödlich verunglücke“ – die Auslegung von Testamenten
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„Für den Fall, dass ich… tödlich verunglücke“ – die Auslegung von Testamenten
Durch mehrdeutig formulierte und damit unklare Testament entstehen oft Konflikte zwischen den Erben. Streit besteht in der Regel meist dahingehend, ob eine bestimmte Person zur Erbfolge berufen ist oder nicht. Regelmäßig verwenden Erblasser in Testamenten für sie gängige Begriffe, ohne dass deren Bedeutung genau hervortritt. So trifft man in der Praxis häufig Begriffe wie „gleichzeitiges Versterben“ oder „Barvermögen“ an. So eindeutig diese Begriffe auf den ersten Blick erscheinen mögen, führen sie doch zu erheblichen Schwierigkeiten.
Ein gleichzeitiger Tod von Ehegatten, die ein gemeinsames Testament formuliert haben, ist wohl in den wenigsten Fällen anzunehmen. Viel eher wird man wohl immer ein nacheinander versterben (wenn auch in einer geringen Zeitspanne) annehmen müssen.Auch die Zuwendung von „Barvermögen“ zieht Schwierigkeiten nach sich. Hierunter kann das reine Bargeld ebenso verstanden werden wie alles Vermögen, das kurzfristig verflüssigt werden kann. Im Ergebnis ist also festzuhalten, dass auch ein vermeintlich eindeutiger Wortlaut eines Testaments oftmals unterschiedlich auszulegen ist. Der Wille des Erblassers muss also nochmals genauer ermittelt werden. Dabei ist stets zu fragen, was der Erblasser eigentlich mit der Formulierung sagen wollte. Welche Vorstellungen und welchen Willen der Erblasser hatte, als das Testament verfasst wurde.
Zur Vermeidung von Streitigkeiten sollte insoweit immer versucht werden, möglichst eindeutige Regelungen in einem Testament zu finden. Dies mag nicht immer gelingen. In diesem Fall sollten jedoch Formulierung verwandt werden, die den tatsächlichen Willen des Testamentsverfassers widerspiegeln können.Eine besondere Situation stellen in diesem Zusammenhang sogenannte Patchwork-Familien dar. Die Wünsche der Beteiligten im Bezug auf das Erbe sind dort oft unterschiedlich. Grundsätzlich möchte jeder den Nachlass für die eigenen Kinder nehmen, den Partner jedoch auch nicht leer ausgehen lassen. Da es immer wieder verschiedene Gestaltungsmöglichkeiten für ein Testament gibt, sollte im Vorhinein fachkundiger Rechtsrat gesucht werden. Sodann können am Ende die Streitigkeiten aus dem Weg geräumt werden.