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Veröffentlichungen

Unzulässige Bearbeitungsgebühren bei Verbraucherdarlehen

Der Bundesgerichtshof (BGH) hat am 13.05.2014 entschieden, dass die von den Banken erhobenen Bearbeitungsgebühren unzulässig sind. Auf Banken kommen eventuell Rückforderungsansprüche in Höhe von mehreren Millionen Euro zu.

Gegenstand der Entscheidungen waren zwei Klagen gegen die Postbank und die National-Bank. Es ging um vorgefertigte Vertragsklauseln, nach denen der Verbraucher für den Kredit nicht nur Zinsen zahlen sollte, sondern auch ein sogenanntes Bearbeitungsentgelt, welches laufzeitunabhängig war und 1 % der Kreditsumme betrug. Das höchste deutsche Zivilgericht entschied nun, dass diese Klauseln die Kunden unangemessen benachteiligen. In der Begründung heißt es u. a., dass Banken damit Kosten für jene Tätigkeiten auf die Kunden abwälzten, die sie in eigenem Geschäftsinteresse erbrächten oder zu denen sie rechtlich verpflichtet seien.

Die Verteidigung der Banken geht dahin, dass das Bearbeitungsentgelt als Preisbestandteil immer transparent gewesen sei. Dem Kunden seien die Gesamtkosten seines Kredits - also Zinsen und Bearbeitungsentgelt - schon während der Vertragsverhandlungen deutlich vor Augen geführt worden. Zahlreiche Vorinstanzen, so auch einige Oberlandesgerichte, hatten bislang zugunsten der Verbraucher entschieden. Was bisher fehlte, war ein höchstrichterliches Grundsatzurteil. Die Entscheidung war daher mit Spannung erwartet worden. Den Banken könnte das Urteil viel Geld kosten. Unzählige Verbraucher haben in den vergangenen Jahren gegen die Klauseln geklagt. Allein dem BGH liegen etwa 100 gleichgelagerte Fälle vor. Etliche Verfahren sind bei anderen Gerichten anhängig. Allerdings hat der BGH jedoch nicht geklärt, wann die Erstattungsforderungen betroffener Kunden verjähren. 

In jedem Fall gilt die dreijährige allgemeine Verjährungsfrist. Damit nützt die durch den Bundesgerichtshof nun geschaffene Rechtsklarheit denjenigen, die ihren Kreditvertrag 2011 oder später abgeschlossen haben. Sofern in diesen Verträgen durch die Bank ein Bearbeitungsentgelt einseitig festgelegt wurde, können die Verbraucher dieses vom Kreditinstitut zurückfordern.

Allerdings verweigern die Banken bisher bei entsprechenden Schreiben der Kunden noch eine Rückzahlung der Bearbeitungsgebühren und verweisen darauf, dass der Fall des Kunden "völlig anders gelagert sei, als der vom Bundesgerichtshof entschiedene". Leider erreicht der Kunde hier allein nicht viel. Bei entsprechenden Klagen auf Rückzahlung der Bearbeitungsgebühr hat der Unterzeichnete jedoch schon vielfach eine kurzfristige Rückzahlung (unter Übernahme der entstandenen Kosten) erwirken können.