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SEB-ImmoInvest: offen, geschlossen, aufgelöst!
In Zeiten der Finanzmarktkrise wird vielen Anlegern geraten, in Sachanlagen, insbesondere in Immobilien, zu investieren. Der Ruf nach "Betongold" ist besonders laut. Wie die Erfahrung zeigt, ist jedoch nicht alles Gold, was glänzt.
Nicht jeder kann oder will sich mit seinen Ersparnissen eine komplette Immobilie leisten. Um dennoch Investitionen in den Immobilienmarkt vornehmen zu können, werden Anteile an Immobilienfonds angeboten. Hierbei wird zwischen offenen und geschlossenen Immobilienfonds unterschieden. Bei einem geschlossenen Immobilienfonds handelt es sich um eine Unternehmensbeteiligung, die innerhalb er festen Laufzeit nicht zurückgegeben werden kann.
Auch ein offener Immobilienfonds investiert das bei den Anlegern eingesammelte Geld in Immobilien. Allerdings handelt es sich bei den Anteilen um Wertpapiere, welche an der Börse gehandelt werden. Grundsätzlich können die Anteile jederzeit zum aktuellen Tageskurs zurückgegeben werden. Ein Problem entsteht, wenn viele Anleger ihre Anteile zurückgeben wollen. Dann reicht die Barreserve für die Auszahlung der Anteilseigner nicht aus. Die vom Fonds erworbenen Immobilien können jedoch nicht von heute auf morgen veräußert werden.
Nach dem Investmentgesetz können die Fonds für eine Zeit von maximal zwei Jahren die Anteilsrücknahme aussetzen. Nach dieser Frist muss die Anteilsrücknahme wieder aufgenommen werden oder aber der Fonds wird aufgelöst.
Dies ist bei dem SEB-ImmoInvest geschehen. Nach zuvor erfolgter Schließung wurden Anfang dieses Jahres versuchsweise Anteile wieder zurückgenommen. Der Ansturm war jedoch so groß, dass mangels Liquidität die Auflösung beschlossen wurde. Diese soll bis zum Jahr 2017 erfolgen, die Immobilien des Fonds werden veräußert und die Anteilseigner schrittweise ausgezahlt.
Es sehen sich nun viele Anleger mit der Tatsache konfrontiert, dass sie auf lange Zeit an ihr erspartes nicht herankommen und auch nicht absehbar ist, in welcher Größenordnung Verluste eintreten. Grundsätzlich ist dies das Risiko, welches bei einer solchen Geldanlage eingegangen wird. Hierüber wurden die Anleger bei Verkauf der Anteile an dem offenen Immobilienfonds jedoch leider vielfach nicht aufgeklärt. Bei dem Verkauf wurde auf die Möglichkeit einer Schließung oder zwangsweisen Auflösung des Fonds an keiner Stelle hingewiesen.
Sollte eine solche Falschberatung beim Verkauf der Fondsanteile nachweisbar sein, bestehen Schadenersatzansprüche gegen den Verkäufer bzw. Vermittler, welcher den Anleger fehlerhaft beraten bzw. mangelhaft aufgeklärt hat. Dies ist jedoch in jedem Einzelfall zu prüfen.