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Veröffentlichungen

Unzulässige Bankgebühren

Schon wieder hat der Bundesgerichtshof eine von den Banken in Deutschland allgemein durchgeführte Praxis für unzulässig erklärt.

Damit wird die Liste der Gebühren, welche die Banken von ihren Kunden nicht kassieren dürfen, immer länger. Nach der Entscheidung des Bundesgerichtshofes, XI ZR 434/14, vom 28.07.2014 dürfen Banken bei Girokonten von Geschäftskunden nicht grundsätzlich jede Buchung berechnen. Die Richter erklärten eine Klausel der Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Sparkasse Baden-Baden Gaggenau für unwirksam.

Die Klausel sah ein Entgelt „pro Buchungsposten“ vor. Mit dem Urteil kann ein Versicherungsmakler für sich einen Erfolg verbuchen: Er fordert von der Sparkasse rund 77.600 € an Buchungsgeldern zurück, die das Institut ihm zwischen 2007 und 2011 berechnet hatte. Der Klausel zufolge erhebe das Institut auch Gebühren für Falschbuchungen, die es selbst zu verantworten habe, urteilte der BGH. Das widerspreche dem Gesetz. Denn eine Bank habe keinen Anspruch auf eine Gebühr, wenn sie einen Zahlungsauftrag fehlerhaft oder ohne Autorisierung ausführe.

Die neue Entscheidung dürfte für Geschäftskunden eine ähnlich weitgehende Bedeutung entfalten wie die Urteile des Bundesgerichtshofs vom 28.10.2014, in denen das Gericht entschieden hatte, dass Bankkunden bis zu zehn Jahre rückwirkend ungerechtfertigt erhobene Bearbeitungsentgelt bei Krediten zurückfordern dürfen. In jedem Fall kann bei der neuen Entscheidung vom 28.07.2014 davon ausgegangen werden, dass zu Unrecht vereinnahmte Gebühren bis einschließlich 01.01.2012 zurückverlangt werden können. Es gilt die Regelverjährung, sodass bis zum Ende diesen Jahres entsprechende Forderungen geltend gemacht werden können.

Insgesamt setzt der Bundesgerichtshof mit diesem Urteil die Reihe seiner Entscheidungen fort, in denen er feststellt, dass die Kreditinstitute die Kosten für die Erfüllung eigener Pflichten nicht auf die Kunden abwälzen dürfen. So hatte der BGH bereits im Januar diesen Jahres eine Klausel zu den Buchungskosten für Privatkunden für unzulässig erklärt. Auch die Entscheidungen zu den Bearbeitungsgebühren oder aber zu Kosten von Grundstücksbewertungen bei Immobiliendarlehen sind hier einzuordnen.

Bankvertreter weisen seit langem darauf hin, dass mit "normalen Konten" kein Geld zu verdienen sei. Dieses Argument lässt den Bundesgerichtshof jedoch kalt. Sofern die Kosten durch Klauseln in Allgemeinen Geschäftsbedingungen auf die Kunden umgelegt werden sollen, ist mit einer kritischen Prüfung durch die Richter zu rechnen.