Veröffentlichungen
Neuerungen im Verkehrsrecht im Jahr 2020
Natürlich wird auch 2020, wie jedes Jahr, an der Bußgeldschraube gedreht. Höhere Bußgelder gibt es für das verbotswidrige Halten auf Schutzstreifen. Hier wird nun ein Bußgeld von bis zu 100,00 € und ein Punkt in Flensburg fällig. Bisher waren es maximal 55,00 € Verwarngeld. Außerdem wurden die Bußgelder für Autofahrer erhöht, die keine Rettungsgasse bilden. Hier sind nunmehr 320,00 € fällig und ein einmonatiges Fahrverbot sowie zwei Punkte in Flensburg für die nächsten fünf Jahre. Fahrzeuge mit einem Gesamtgewicht von über 3,5 t dürfen innerorts nur noch mit Schrittgeschwindigkeit rechts abbiegen. Sollte man gegen diese Neuregelung verstoßen, droht ein Regelbußgeld von 70,00 € und ein Punkt zur Eintragung in Flensburg. Änderungen gibt es auch für Führerscheininhaber, die nur Automatikautos fahren durften. Um zukünftig auch Fahrzeuge mit Schaltgetriebe fahren zu dürfen, ist nur noch ein zusätzliches Fahrtraining notwendig und dann darf auch ein Fahrzeug mit Schaltgetriebe gefahren werden. Es muss keine Prüfung mehr absolviert werden. Motorradfahren wird auch ein wenig einfacher. Führerscheininhaber der Klasse B dürfen zukünftig die 125er-Klasse fahren. Hierzu ist ebenso nur ein kurzer Theorieblock in der Fahrschule zu absolvieren sowie sechs praktische Fahrstunden. Eingeführt wurde ein Mindestalter für den Rollerführerschein. Das Mindestalter zum Mopedfahren beträgt jetzt 15 Jahre. Hier ist es jedoch so, dass jedes Bundesland eigenständig entscheiden darf, ob es diese Altersregelung übernimmt. Die Städte und Gemeinden dürfen zukünftig Busspuren auch für Fahrgemeinschaften freigeben. Das bedeutet, Autos oder andere Fahrzeuge mit mindestens drei Personen dürfen zukünftig auch Busspuren benutzen. Natürlich drohen auch 2020 weitere Dieselfahrverbote. Die Deutsche Umwelthilfe plant für verschiedene Kommunen weiterhin Klagen zur Luftreinhaltung. Es ist damit zu rechnen, dass Fahrverbote für Dieselfahrzeuge der Euro-Norm-4 großflächig drohen. Mehr Sicherheit sollen die Änderungen im Straßenverkehr auch bringen. Es wird ein neues Verkehrsschild geben, welches Autos das Überholen von Zweirädern verbietet. Sollte das Überholen doch erlaubt sein, so ist zukünftig innerorts ein Abstand von 1,5 m und außerorts von 2,0 m einzuhalten.Darüber hinaus gibt es höhere Kaufprämien beim Kauf von Elektroautos. Der sogenannte Umweltbonus wird für Elektroautos bis zu einem Nettolistenpreis von bis zu 40.000,00 € auf 6.000,00 € und bei einem Kaufpreis von bis zu 65.000,00 € auf 5.000,00 € erhöht.
Rechtsanwalt Thomas Will, Fachanwalt für Verkehrsrecht, SPKW Sobczak & Partner mbB, Zossen/Potsdam