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Umgang mit gemeinsamen Kindern nach Trennung und Scheidung
Werden Kinder während der klassisch verstandenen Ehe zwischen Mann und Frau geboren, so steht beiden Eltern gleichermaßen das Sorgerecht zu. Das gemeinsame Sorgerecht endet auch nicht mit der Scheidung, sondern besteht fort, d. h. beide Elternteile haben gleichermaßen in wesentlichen Fragen zu Gesundheit, Finanzen oder etwa Ausbildung des Kindes zu entscheiden. Anders dagegen ist die Frage des Umgangsrechts eines Elternteils mit gemeinsamen Kindern zu bewerten. Das Gesetz vermutet zwar, dass die Ausübung des gemeinsamen Sorgerechts von Mutter und Vater dem Kindeswohl regelmäßig entspricht. Für die Ausübung und Ausgestaltung von Umgangskontakten kann diese gesetzliche Vermutung jedoch nicht herangezogen werden. Während das Sorgerecht auch die Befugnis umfasst, den Aufenthalt des Kindes zu bestimmen, dient das Umgangsrecht dazu, dass der nicht betreuende Elternteil Kontakt mit dem Kind hat.
Wie nun die Umgänge zwischen Eltern und Kindern nach Trennung und Scheidung geregelt werden müssen, hängt von vielen Faktoren ab. In jedem Fall ist eine Einzelfallbetrachtung notwendig. Dabei spielt die bis zur Trennung geübte Praxis innerhalb der Familie eine wesentliche Rolle. Umgangsregelungen sind dabei auch stets am Kindeswohl zur orientieren. Die Problematik macht sich an den allgemein entwickelten Umgangsmodellen, wie dem Residenzmodell bzw. dem sog. Wechselmodell fest.
Während das Residenzmodell dem Kind einen festen Wohnsitz zugesteht, verlangt das Wechselmodell einen ständigen Wohnsitzwechsel des Kindes zwischen beiden Elternhäusern mit annähernd gleichen Betreuungszeiten. Insbesondere das Wechselmodell eignet sich jedoch nicht in jedem Fall als geeignete Umgangsregelung. Es wird oft übersehen, dass dieses Modell nicht nur eine gute und dauerhafte Kommunikationsfähigkeit der Trennungseltern voraussetzt, sondern auch ein Vielfaches an Kosten verursacht. Schließlich müssen Kinderzimmer, Schulausstattung, Kleidung etc. doppelt vorgehalten werden. Für eine gute und tragfähige Umgangsregelung ist es notwendig, die Interessen der Kinder und die Möglichkeiten und Fähigkeiten der Eltern zu berücksichtigen. So können vernünftige Umgangsvereinbarungen gefunden und Gerichtsverhandlungen vermieden werden.