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Wie unromantisch ist ein Ehevertrag?

Paare schließen selten einen Vertrag ab, wenn sie heiraten. Bei einer Hochzeit an einen Ehevertrag denken, das will man eigentlich nicht. Doch wer sich liebt, sollte dennoch dafür Sorge tragen, dass im Falle einer Scheidung alles fair und gerecht zugeht. Gerade wenn sich zwei Partner auf faire Regeln für den Fall einer Scheidung einigen, muss die Chemie doch zwischen ihnen stimmen. Denn genau das ermöglicht erst ein Ehevertrag. Der Vertrag erfordert, dass Partner gedanklich durchspielen, was passieren soll, wenn es zur Scheidung kommt. Ein Ehevertrag kann z. B. bei einer sogenannten Doppel-verdiener Ehe ohne Kinder sinnvoll sein. Darüber hinaus sollten auch Ehen im hohen Alter oder Ehen mit Unternehmern oder Selbstständigen durchaus von einem Ehevertrag begleitet werden.

 

Grundsätzlich hat der Gesetzgeber bei der Ehe das Modell der typischen Rollenverteilung zugrunde gelegt: Ein Partner verdient, der andere kümmert sich um den Haushalt. Wenn von dieser Konstellation der Ehe abgewichen wird oder große Vermögensunterschiede zwischen den Ehepartnern bestehen, sollte deshalb über die Schließung eines Ehevertrages nachgedacht werden, um eventuell ungerechte Ergebnisse bei einer Scheidung zu vermeiden. In einem Ehevertrag lassen sich insoweit die bestehenden gesetzlichen Regelungen für die jeweils bestehenden Bedürfnisse anpassen. Es sollten sich insoweit Regelungen zum Güterstand, zum Unterhalt, zur Versorgung im Alter oder auch zu sonstigen Scheidungsfolgen finden. Dabei sollte stets bedacht werden, dass der Ehevertrag selbstverständlich immer zukunftsorientiert ist. Selbstverständlich lässt sich ein geschlossener Ehevertrag noch nachträglich abändern und auch an die entsprechenden Lebensverhältnisse anpassen. Ist ein Ehevertrag romantisch? Wahrscheinlich nicht, denn er regelt ja vor allem, was bei einem Scheitern der Beziehung geltend soll. Aber wie sagte einst ein Juragelehrter: Das BGB (Bürgerliche Gesetzbuch) ist ein Buch, in dem Sie das Wort Liebe nicht finden werden.