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Der digitale Nachlass – Eine Herausforderung
Nach dem Tod eines Menschen müssen sich Angehörige um jede Menge kümmern. Der digitale Nachlass gehört auch dazu. Erblasser hinterlassen heute nicht mehr nur Immobilien, Hausrat, Schmuck, Fotoalben, Bargeld, Konten, Mietverhältnisse usw. Es sind vor allem die virtuellen Hinterlassenschaften, die den Erben oft Schwierigkeiten bereiten. Ca. 80 Mio. Deutsche besitzen einen E-Mail-Account. Viele Senioren haben ein Smartphone. Onlinebanking wird gerade für wenig mobile Menschen interessant. Selbstständige führen ihre Firmen digital. Kurz gesagt: Der digitale Nachlass spielt eine immer größere Rolle. Alle paar Minuten stirbt in Deutschland ein Facebook-Nutzer, ohne entschieden zu haben, was mit geposteten Inhalten, Likes und Fotos passieren soll. Andere kommentieren und teilen die Inhalte weiter, weil sie nicht wissen, dass die Person verstorben ist. Messenger empfangen Nachrichten, Online-Shops führen Abo-Lieferungen aus und Strom- und Telefonrechnungen landen unzugänglich für Hinterbliebene im E-Mail-Postfach. Was passiert dann? Der Bundesgerichtshof hat jüngst entschieden, dass Facebook den Erben verstorbener Nutzer vollen Zugriff auf das Benutzerkonto gewähren muss, sodass sie – mit Ausnahme der aktiven Nutzung des Accounts – ebenso wie die ursprünglichen Kontoberechtigten, selbst alle Inhalte einsehen können. Doch was passiert mit dem übrigen digital vorhandenen Nachlass, wie virtuellen Konten, WhatsApp-Accounts, Benutzer- und Firmen-profile oder anderen passwortgesicherten Daten? Entscheidungen hierzu stehen noch aus. Es ist in jedem Fall ratsam, sich zu Lebzeiten auch um die digitalen Hinterlassenschaften zu kümmern und insbesondere den Angehörigen die Möglichkeit zu geben, Zugriff auf wichtige Daten zu erhalten. So kann man u.a. in einem Testament festlegen, was nach dem Tod mit den Accounts und Daten passieren soll. Auch ist es möglich, entsprechende Vollmachten zu erteilen. Es sollte jedenfalls rechtszeitig geregelt sein, wer sich um die digitale Vorsorge und das digitale Erbe kümmern soll und was mit einzelnen Konten und Daten passieren soll, wenn man sich nicht mehr darum kümmern kann. Neben einer testamentarischen Regelung sind auch im Rahmen von Vorsorgevollmachten zukünftig digitale Angelegenheiten zu berücksichtigen.