Veröffentlichungen
Gleiches Recht für alle?
Haben gegen COVID-19 geimpfte Personen mehr Rechte als bisher noch ungeimpfte? Die Antwort müsste nach bisherigen Maßstäben „JA“ lauten. Während ungeimpfte Personen nach wir vor für die Verbreitung der Infektion ein Risiko darstellen, scheinen bereits geimpfte oder auch genesene Menschen nicht mehr eine Gefährdung für andere darzustellen. Die Gerichte, die sich mit dieser Frage zu beschäftigen hatten, haben versucht, der Antwort auf diese Frage aus dem Weg zu gehen. Im Grunde ist es jedoch einfach. Wenn man unterstellt, dass geimpfte Menschen nicht ansteckend sind, gibt es keinen Grund Freiheitsrechte einzuschränken. Dies gilt ebenso für an COVID erkrankte und genesene Personen. Nach wissenschaftlichen Erkenntnissen haben diese über mehrere Monate Antikörper, sodass Reinfektionen selten auftreten. Die unterschiedliche Behandlung misst sich am Gleichheitsgrundsatz des Art. 3 GG. Die sachliche Unterscheidung ist das Ansteckungsrisiko. Jeder Eingriff in Freiheitsrechte ist nur dann und solange gerechtfertigt, wie er geeignet und erforderlich ist, um wie hier den Gesundheitsschutz zu gewährleisten. Bei geimpften Personen gibt es keinerlei Grund, Freiheitsrechte einzuschränken, da nicht erkennbar ist, wozu diese Maßnahmen noch erforderlich sind. Ein Kontaktverbot für geimpfte Personen macht weder Sinn, noch ist es geeignet, die epidemische Lage zu verändern. Vor diesem Hintergrund ist die Ungleichbehandlung gerechtfertigt, selbst wenn man nicht in der Lage ist, alle Impfwilligen mit Impfstoff zu versorgen. Jeder Grundrechtseingriff muss verhältnismäßig sein, d. h. mit dem Grundrechtseingriff muss ein legitimes Ziel verfolgt werden. Er muss geeignet sein, die Erreichung des Ziels zu fördern. Der Eingriff muss erforderlich sein. Das ist er nur, wenn es kein milderes Mittel gibt, das Ziel in gleicher Weise zu erreichen. Das Ziel der Minimierung von Infektionen und der Verhinderung der Überlastung des Gesundheitssystems kann man durch die Einschränkungen von Freiheitsrechten gegenüber geimpften Personen nicht mehr erreichen. Deshalb ist jeder Grundrechtseingriff nicht verhältnismäßig, und auch die Eindämmungsverordnungen der Bundesländer sind, soweit sie geimpfte Personen in ihren Freiheitsrechten einschränken, verfassungswidrig.
Thomas Will, Rechtsanwalt
Kritische Anmerkungen der Leserin M. B.:
bitte seien Sie mir nicht böse - ich muss Ihnen geradezu schreiben, als ich Ihre Ausführungen las.
Ich muss diese geradezu als Pamphlet bezeichnen und bitte gleichzeitig um Verzeihung für diese harte Wortwahl.
zur Begründung:
1. Sie unterstellen, dass die Impfung automatisch zur Immunität ührt und keine Infektion mehr stattfinden kann. Auf Grund dessen ühren Sie aus, dass nur für diese Personengruppe die Einschränkungen verfassungswidrig wären.
-> dem ist aber nicht so! Was meinen Sie, warum das RKI gerade DAS negiert, indem es aussagt, dass die aktuellen Einschränkungen gerade AUCH für Geimpfte gelten, weil mitnichten sicher gesagt werden kann, dass sie nicht mehr ansteckend sein können! Die Impfung bewirkt nur, dass ggfs. die Geimpften selber nicht mehr stark erkranken - mehr aber nicht! Und selbst DAS ist nicht mal sicher!
-> Es findet mitnichten ein Antikörper-Test statt, der ausschließlich (!) eine Aussage darüber treffen kann, inwiefern eine reale Virenabwehr durch Immunität erfolgt und damit auch eine Ansteckung anderer nicht stattfinden kann!
-> Das Paul-Ehrlich-Institut sagt sogar, dass für Geimpfte ein Antikörpertest nicht stattfinden soll! Warum wohl? Wahrscheinlich wissen sie bei dem Cocktail selber noch nichts! Überhaupt nichts!
2. Sie blenden im Fazit Menschen aus, die eine echte (!) Immunisierung durch realen Virenbefall aufgebaut haben und diskriminieren Sie damit, indem Sie lediglich Geimpften eine potentielle Erleichterung zusprechen! Auch wenn Sie Genesene im Text am Rande erwähnen.
3. Was ist mit Menschen, die sich gesundheitlich bedingt überhaupt nicht impfen lassen können?! Auch diese werden durch Ihr Pamphlet diskrimminiert!
4. Auch ein PCR-Test gibt keinerlei Aussage darüber, ob eine reale Virenlast stattfindet - diese ist aber elementar, um ansteckend sein zu können und auch um selbst krank zu sein. Dieser Test testet lediglich auf irgendwelche RNA-Schnipsel, die auch von vergangenen Corona-Infektionen stammen können. Das Ganze dann noch mit enormer Fehlerquote bei DER Testzahl und DER enorm überzogenen Zykluszahl (Cyclus Treshold-Wert - Ct-Wert) der Vervielfältigungen. Alles über ca. 25 führt geradezu zwangsläufig zu erhöhten falsch-positiven Raten (die pro-forma vorhandene falsch-negative Rate ist durch die Sensitivität gegeben). Wir fahren aber i.d.R. Zyklen von 40 .... 45, was quasi so eine enorm hohe Rate an falsch-positiven Befunden ührt, dass man diese so genannte Pandemie quasi ewig aufrecht erhalten kann!
Ein bildliches Bsp. dazu.....
Wenn man 1 Million Männer mit einem Schwangerschaftstest mit einer Spezifität mit 99% testet, erhält man als Ergebnis 10.000 schwangere Männer.
Der Covid-19-Test hat auch eine Spezifität von 99%
Fazit:
Ihre Ausführungen diskriminieren Menschen, die krank, entsprechend schwerbehindert sind oder gar eine natürliche Immunität haben in enormen Maße und DAS ist eine Schande! Desgleichen ist eine Schande, dass bei DER enorm niedrigen Zahlen realer (!) Infektionen und ggfs. Erkrankungen ALLE Menschen quasi in Sippenhaft genommen werden, auch wenn sie gesund sind! Dieser enomen Masse werden die Grundrechte ungerechtfertigt eingeschränkt und DAS müßte Sie aufregen, wenn Sie wirklich verfassungsrechtliche Bedenken haben.