Mit der Nutzung dieser Website erklären Sie sich damit einverstanden, dass wir Cookies verwenden.   Mehr Informationen   Verstanden

Veröffentlichungen

Opfer im eigenen Zuhause – Was tun bei häuslicher Gewalt?

Im letzten Jahr, seit Beginn der Coronakrise, haben Gewalttaten im sogenannten häuslichen Nahbereich deutlich zugenommen. Es wird in erschreckender Weise deutlich, dass körperliche und seelische Gewalt überwiegend zu Hause stattfindet und für viele Opfer zum Alltag gehört. Die statistischen Erhebungen haben ergeben, dass die Gewalt überwiegend gegen Frauen und auch gegen Kinder ausgeübt wird. Wer zu Hause geschlagen wird, braucht Hilfe. Naheliegend ist hierbei etwa die Alarmierung der Polizei. Diese kann bei Feststellung von Gewalttaten eine Person unmittelbar aus der Wohnung und dem angrenzenden Bereich verweisen. Darüber hinaus bieten sich andere Schutzräume, wie etwa Frauenhäuser oder besondere Hilfeeinrichtungen, z. B. Fachberatungsstellen für die Opfer an. Um sich dauerhaft zu schützen, ist es immer wieder wichtig, die Gewaltakte zu dokumentieren. Hierzu sollten insbesondere Verletzungen dokumentiert und ärztlich ausgewertet werden. Auf diese Weise kann sodann auch weitergehender, rechtlicher Schutz durchgesetzt werden. Das Gewaltschutzgesetz bietet hierfür den rechtlichen Rahmen. Es bezweckt den Schutz einer Person vor allen Formen von Gewalt im privaten und häuslichen Umfeld. Auf Grundlage der Regelungen des Gewaltschutzgesetzes kann in einem zügigen gerichtlichen Verfahren ein sogenanntes Näherungs- und Kontaktverbot erwirkt werden. Auch steht einem Opfer häuslicher Gewalt grundsätzlich ein Anspruch darauf zu, dass diesem die Wohnung zur alleinigen Nutzung zugewiesen wird. Die Regelung des Gewaltschutzgesetzes bietet darüber hinaus auch Schutz vor sogenannten Nachstellungen (Stalking).