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Besoldungsdifferenzansprüche – Anträge sollten noch in diesem Jahr gestellt werden!
Für das Land Brandenburg gilt, dass erst mit Inkrafttreten des Gesetzes zur Neuregelung des brandenburgischen Besoldungsrechts am 01.01.2014 eine rechtskonforme Regelung vorliegt. Diejenigen Beamtinnen und Beamten, die noch keine Anträge zur Geltendmachung von Besoldungsdifferenzansprüchen gestellt haben, sollten dies unbedingt noch in diesem Jahr tun. Ansonsten würde rückwirkend ein Jahr verschenkt. Gern prüfen wir die Angelegenheit für Sie.