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Beamte haben Anspruch auf Ausgleichszahlungen wegen altersabhängiger Diskriminierung
Das Bundesverwaltungsgericht hat mit Urteil vom 30.10.2014 entschieden, dass Beamtinnen und Beamten Zahlungsansprüche wegen altersabhängiger Besoldung zustehen können.
Die bis zur Einführung des Erfahrungsstufensystems geltende altersabhängige Besoldung war vor dem Hintergrund der europäischen Antidiskriminierungsrichtline mit geltendem Recht nicht in Einklang zu bringen, da die Höhe der Besoldung einzig vom Lebensalter abhing. Jüngere Beamtinnen und Beamte wurden so nur aufgrund ihres Alters benachteiligt. Mit den Dienstrechtsneuordnungsgesetzen in den Ländern stehen die Besoldungsregelungen jetzt jedoch im Einklang mit den europäischen Vorgaben. Der Europäische Gerichtshof urteilte dazu bereits am 19.06.2014, dass eine Fortgeltung der bisherigen Diskriminierung ausscheidet. So sind lediglich Ausgleichsansprüche für die Zeiträume bis Einführung der Dienstrechtsneuordnungsgesetze gerechtfertigt. Diese können, abhängig vom jeweiligen Besoldungsrecht bis zu 100 Euro je Monat betragen.