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Veröffentlichungen

Neue Probleme im Altanschließerstreit

Das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg hatte am 15.06.2016 eine bislang wenig bekannte Entscheidung getroffen. Diese Entscheidung zeigt eine deutliche Tendenz auf, dass man sich, wo die Besonderheiten des jeweiligen Falles es zulassen, von der Altanschließerentscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom 12.11.2015 - 1 BvR 2961/14; 1 BvR 3051/14 - wegbewegt.

 

In dem zu entscheidenden Fall hatte ein kommunales Wohnungsunternehmen gegen Altanschließerbeiträge geklagt. Das Gericht meint, öffentliche Unternehmen können sich nicht auf die Karlsruher Entscheidung berufen. Das gilt auch im Falle des Wohnungsunternehmens, das als GmbH organisiert ist. Diese können sich nicht auf den Schutz vor echt rückwirkenden Gesetzen berufen. Die Änderung des § 8 Abs. 7 S. 2 Kommunalabgabengesetz hatte unter anderem die Wirkung, den Ablauf der Festsetzungsfrist für die Beiträge nachträglich zu verschieben und damit die bereits eingetretene hypothetische Festsetzungsverjährung nachträglich zu beseitigen. Wo das in Bezug auf Grundstücke erfolgt, die für öffentliche Zwecke genutzt werden und nicht grundrechtsfähigen juristischen Personen des öffentlichen oder Privatrechts gehören, die von der öffentlichen Hand beherrscht werden und öffentlichen Aufgaben dienen, dient die nachträgliche Beseitigung der hypothetischen Festsetzungsverjährung in dessen dem Gemeinwohl, so das Gericht. Damit werde Beitragsgerechtigkeit hergestellt. Betont wird, dass öffentliche Unternehmen dem Gemeinwohl stärker verpflichtet sind und öffentliche Unternehmen nicht grundrechtsfähig sind. Hierbei wird jedoch nicht beachtet, dass letztlich auch ein kommunales Wohnungsunternehmen diese Kosten refinanzieren muss. Das heißt, dass die Mieter diese Kosten auferlegt bekommen. Es dürfte zwar ausgeschlossen sein, dass die Altanschließerbeiträge als Nebenkosten, wie Wassergebühren, umgelegt werden, jedoch wird man sicherlich bei den Mieten diese Kosten mit kalkulieren müssen, z. B. bei Neuvermietungen.

 

Das Oberverwaltungsgericht hat die Revision gegen sein Urteil zum Bundesverwaltungsgericht zugelassen, da die Rechtssache grundsätzliche Bedeutung habe. Auch das Bundesverwaltungsgericht wird sich wohl mit der Sache beschäftigen.

 

Letztlich ist es ernüchternd, da es wohl noch jahrelange Gerichtsverfahren geben wird. Im Altanschließerstreit bleibt es dabei, dass es eine landesweite Lösung nicht gibt, also das Land die Kosten übernimmt, sondern jeder für sich streitet.