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Veröffentlichungen

Geldanlage in der Niedrigzinsphase

Das Problem ist allseits bekannt und inzwischen auch nicht mehr neu: Für klassische Geldanlagen erhält der Sparer inzwischen keine Zinsen. Da ist es nur zu verständlich, dass man sich auf dem Geldmarkt nach Alternativen zum Sparbuch umsieht. Eine relativ neue Form der Geldanlage ist das Crowdinvestment noch aktueller das Crowdlending. Die englischen Begriffe sind an dieser Stelle leider nicht zu vermeiden, da diese bei entsprechenden Angeboten immer verwandt werden. "Crowd" steht dabei für eine Menschenmenge, Investment für eine klassische Unternehmensinvestition und Lending für ein Darlehen. Die Idee besteht darin, dass eine sogenannte Plattform bei einer Vielzahl von Anlegern für ein bestimmtes Projekt Geldbeträge einsammelt und diese dann als Darlehen oder Unternehmensbeteiligung an einen Unternehmer weiterleitet.

 

Zuvor prüft die Plattform das Empfängerunternehmen und dessen Projekt. Für die Vermittlung des Geldes und den entsprechenden Prüfungsaufwand erhält die Plattform eine Vergütung. Dem Anleger wird entweder eine feste Verzinsung oder eine Beteiligung am Unternehmensgewinn versprochen. Die Zinsen oder Gewinnprognosen liegen deutlich über dem üblichen Marktzins, bei 5 – 10 %. Das klingt zunächst vielversprechend, man sollte jedoch das eingegangene Risiko nicht unterschätzen. Bei einer Unternehmensbeteiligung (Investment) besteht immer die Gefahr des Totalverlustes, das bedeutet, dass der komplette investierte Betrag nicht zurückgezahlt wird. Auch beim Darlehen handelt es sich oftmals um sogenannte Nachrangdarlehen, welche im Falle einer Insolvenz des Unternehmers erst nach allen anderen Verbindlichkeiten bedient werden.

 

Dieser Tatsachen sollte sich der Anleger stets bewusst sein. Außerdem ist zu beachten, dass die Plattformen keine Banklizenzen haben (diese auch nicht anstreben). Die Anlagemöglichkeit wird bewusst auf kleinere Beträge beschränkt, sodass das Unternehmen selbst nicht der Aufsicht durch das Bundesaufsichtsamt für Finanzdienstleistungen unterliegt und für das Projekt kein Verkaufsprospekt gefertigt werden muss, der zur Genehmigung vorgelegt werden müsste.

 

Auch dies bedeutet nicht von vornherein, dass die entsprechenden Angebote unseriös wären. Der Anleger muss sich nur der Risiken bewusst sein, die er bei der entsprechenden Investition eingeht. Es bleibt der alte Grundsatz, einer hohen Renditeerwartung steht immer ein höheres Risiko gegenüber.