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Veröffentlichungen

Was ist mit dem Amtsgericht Zossen?

In letzter Zeit wurde ich mehrfach auf das Interview, das der Amtsgerichtsdirektor des Amtsgerichtes Zossen, Herr Michael Friedrichs, am 22.10.2010 der MAZ gewährt hat, angesprochen.

 

Nachdem der Justizminister des Landes Brandenburg, Herr Schöneburg, in der Sitzung des Rechtsausschusses des Brandenburgischen Landtages in Potsdam am 02.09.2010 erklärt hatte, dass das Amtsgericht Zossen nicht geschlossen wird, was allgemein als eine sehr vernünftige Entscheidung nach dem langen Kampf um den Erhalt von Amtsgerichten und insbesondere auch des Amtsgerichtes Zossen bewertet wurde, äußert sich nunmehr der Chef dieses Amtsgerichtes dahingehend, dass sein Gericht eigentlich zu klein sei und mit einem anderen Gericht zusammengelegt hätte werden sollen. Mit anderen Worten: Der Amtsgerichtsdirektor hält nach wie vor eine Schließung des Amtsgerichtes Zossen wohl für sinnvoll, was doch angesichts seiner Funktion sehr erstaunlich anmutet.

Nein, der Amtsgerichtsdirektor entscheidet nicht über Schließungen oder Zusammenlegungen von Gerichten. Dies tut immer noch der Landtag bzw. der zuständige Minister durch die entsprechenden Vorbereitungen. Insoweit kann ich alle Fragesteller beruhigen. Hier ist nicht damit zu rechnen, dass eine neue Runde des Kampfes für den Erhalt des Amtsgerichtes Zossen erforderlich sein wird. Auch hat der Amtsgerichtsdirektor lediglich über seine organisatorischen Probleme gesprochen. Ein Amtsgericht ist jedoch in erster Linie für die rechtsuchende Bevölkerung da und nicht so sehr für die Erleichterung von Organisationsfragen innerhalb des Gerichtes. Die Bevölkerung jedoch hat sich in den Jahren 2008 bis 2010 sehr intensiv um den Erhalt ihres Gerichtes gekümmert. Nicht umsonst konnten damals für den Erhalt von Amtsgerichten 40000 Unterschriften innerhalb kürzester Zeit der Regierung des Landes Brandenburg vorgelegt werden.

Im Übrigen ist es schon beeindruckend, wenn an diesem Gericht 1150 Zivilsachen, 180 Scheidungen, 400 Sorge- und Umgangsrechtsstreitigkeiten, 750 Ordnungswidrigkeiten sowie rund 750 Strafsachen gegen Erwachsene und 300 gegen Jugendliche in den ersten neun Monaten des Jahres 2010 trotz der organisatorischen Probleme bearbeitet wurden. Hinzu kommen 900 Erb- und 6000 Grundbuchsachen, die ebenfalls bearbeitet wurden. Insoweit kann ich als hier tätiger Rechtsanwalt nur sagen: Hut ab vor der Arbeit der Mitarbeiter und Richter des Amtsgerichtes Zossen.

Anlass zur Sorge, dass das Amtsgericht Zossen geschlossen werden könnte, besteht nicht, so jedenfalls die Aussage des Justizministers, Herrn Schöneburg.