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Veröffentlichungen

Amtsgerichte im Land Brandenburg bleiben bestehen.

Nun ist es endlich amtlich. Das Kabinett tagte am 13.01.2009 und die Ministerrunde des Landes Brandenburg beschloss, die Schließung von Amtsgerichten, darunter des Amtsgerichtes Zossen, nicht weiter zu betreiben.

 

Dies mag zunächst scheinbar nur eine politische Meldung sein. Aber nachdem bereits vor zwei Jahren eine Initiative gegen die Schließung von Amtsgerichten innerhalb kurzer Zeit 40.000 Unterschriften gegen die Schließung von Amtsgerichten gesammelt und an die Landesregierung übergeben hatte, war erkennbar, dass dieses Thema nicht bloß ein Regierungsthema ist, sondern tatsächlich die betroffenen Bürger vor Ort berührt.

Dies ist auch insoweit richtig als man wohl daran erinnern sollte, dass Rechtsprechung immer etwas ist, was "vor Ort" stattfinden sollte. Nicht umsonst haben unsere Vorfahren Gerichtslinden gepflanzt oder ähnliche wichtige Plätze in ihren Ansiedlungen genutzt, um Recht zu sprechen. 

In Zossen hat dies ebenfalls eine lange Tradition. Bereits im Jahre 1546 gab es hier eine nachweisbare Gerichtsbarkeit. Nachdem das Gericht an verschiedenen Stellen der Stadt (im Rathaus, am Markt usw.) untergebracht war, wurde das jetzige Gericht im Jahre 1939 bezogen und dient nach wie vor den ca. 95.000 so genannten Gerichtseingesessenen als Mittelpunkt der Rechtsprechung in unserer Region.

Jährlich sind ca. 35.000 bis 40.000 Verfahren anhängig. Die vorhandenen Richter, Rechtspfleger und sonstigen Bediensteten sind bis an die Grenze ihrer Leistungskraft belastet. Da wundert es schon, wenn die Justizministerin öffentlich erklärt, dass die Gerichte im Land Brandenburg nicht mehr voll ausgelastet seien.

Nun jedenfalls ist davon auszugehen, dass auch weiterhin in Ruhe und Sachlichkeit im Amtsgericht Zossen Recht gesprochen werden kann und rechtliche Probleme der Bürger gelöst werden.