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Ein langjähriger Bekannter meinte kürzlich zu mir, er habe einen schwieriges Verfahren führen müssen, und er sei nicht zu mir gekommen, weil er sich unsere Kanzlei nicht leisten kann. Ich habe ihm erklärt, was das für ein Unsinn ist.
Alle Rechtsanwälte haben nach der einheitlichen Rechtsanwaltsvergütungsverordnung abzurechnen. Wenn dies korrekt geschieht, kostet jeder Anwalt für die gleiche Sache das Gleiche. Die Hoffnung, einen Anwalt zu bekommen, der ein kleines bisschen schlechter ist und dafür billiger, ist unsinnig.
Der Gesetzgeber hat die Intention, dass jeder den besten Anwalt bekommen kann und damit auch in bester Weise sein Recht durchsetzen kann.
Der Bekannte beschrieb mir seinen Fall, und mir sträubten sich die Haare, als ich das Ergebnis hörte.
Der Fall ging verloren. Der Bekannte musste eine große Summe Geldes aufbringen. Aber bereits in der Beschreibung konnte ich erkennen, dass hier offensichtlich handwerkliche Fehler durch den Rechtsanwalt gemacht worden sind, denn der Fall hätte zumindest teilweise gewonnen werden müssen.
Aber der Bekannte hatte einen Trost. Er erklärte mir, dass der junge Anwalt auf sein Honorar verzichtet habe, sodass nicht zusätzlich zu dem verlorenen Prozess noch Anwaltskosten auf seiner Seite entstanden sind.
Das ist durch den Gesetzgeber verboten worden, damit nicht durch Dumpingpreise die falschen Anwälte zu den entsprechenden Prozessen herangezogen werden. Heute ist es so, dass eben jeder über entsprechende Spezialkenntnisse verfügen muss und natürlich unterschiedliche Erfahrungen in die Waagschale werfen kann.
Was nützt der Verzicht auf das Anwaltshonorar (was ja nur ein kleiner Teil der Gesamtsumme gewesen wäre) zumal ein erfolgreich geführter Prozess eben dazu führt, dass die gegnerische unterliegende Seite die Kosten des eigenen Anwaltes tragen muss.
Auch das nunmehr durch den Gesetzgeber ermöglichte zu vereinbarende Erfolgshonorar ist hierfür keine Lösung. Ein Anwalt darf nicht immer Erfolgshonorare vereinbaren, sondern nur in ganz bestimmten eingeschränkten, aus wirtschaftlichen Gründen notwendigen Angelegenheiten, die sonst nicht dazu führen würden, dass der Betroffene sich rechtsverteidigen würde. Dies ist jedoch letztlich eine große Ausnahme.
Deshalb kann man nur empfehlen, sich vorher zu informieren, wer der beste Anwalt auf diesem Gebiet in der Region ist, um von vornherein den Versuch zu unternehmen, sein Recht durchsetzen zu können.