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Veröffentlichungen

Tod auf hoher See

Seit einigen Jahren erfreuen sich insbesondere Kreuzfahrten einer immer größeren Beliebtheit bei der Urlaubsgestaltung. Es sollen mittlerweile über 2 Millionen deutsche Passagiere im Jahr sein. Weitgehend unbeachtet von der Öffentlichkeit ist der Aspekt, dass auf (deutschen) Kreuzfahrtschiffen auch gestorben wird, was dem hohen Durchschnittsalter der Passagiere geschuldet sein dürfte. Was passiert nun beim Tod eines Passagiers an Bord eines Kreuzfahrtschiffes?


Wohl alle Kreuzfahrtschiffe haben eingerichtete Krankenstationen und erfahrene Ärzte an Bord. Stirbt ein Passagier während einer Kreuzfahrt, stellt der Schiffsarzt den Totenschein aus. Daneben befinden sich auf Kreuzfahrtschiffen oft auch Seelsorger bzw. Personen die geschult sind, den Angehörigen in Todesfällen beizustehen. Daneben wird dafür Sorge getragen, dass die Angehörigen der Verstorbenen an Land vom Todesfall informiert werden. Den Tod einer Person während der Reise auf einem Seeschiff, das die Bundesflagge führt, muss das Standesamt Berlin I beurkunden. Für den Fall, dass eine Person über Bord gegangen ist und nicht wieder aufgefunden wird, gilt das sogenannte Verschollenheitsgesetz. Der Verstorbene ist danach nach einem bestimmten Zeitablauf für tot zu erklären oder der Todeszeitpunkt ist gerichtlich feststellen zu lassen.


Bei einer natürlichen Todesursache oder nach Freigabe des Leichnams wird dieser in das Heimatland des Verstorbenen oder dorthin überführt, wo er bestattet werden soll. Für den Transport zwischen den Staaten gelten Regelungen nach internationalen Abkommen, welche entsprechende Standards für die meisten europäischen Länder aber auch andere Staaten festlegen. Die Art der Bestattung richtet sich nach dem Recht des Landes, in dem die Bestattung durchgeführt werden soll. Die Kosten der Überführung werden nicht von der Kreuzfahrtlinie oder dem Reiseunternehmen übernommen und sind meistens durch eine entsprechende Versicherung abgedeckt. Das Risiko, an Bord eines Kreuzfahrtschiffes zu sterben, ist gering. Grundsätzlich ist für den Fall des Todes auf Kreuzfahrten auch vorgesorgt. Hilfe im Ausland bieten die Botschaften oder Konsulate, an die sich jeder Staatsbürger wenden kann.