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Veröffentlichungen

Der etwas andere Gerichtssaal

Die Vorteile eines gerichtlichen Mediationsverfahrens

 

Üblicherweise sitzen sich Parteien eines Zivilprozesses an getrennten Tischen gegenüber. Hiervon abgesetzt thront der Richter hinter seinem Richterpult. Durch die Sitzordnung und die Rollenverteilung ergibt sich für die betroffenen Parteien meist eine angespannte Atmosphäre. Auch wenn es zu den vornehmsten Aufgaben des Richters gehört, Streitigkeiten durch den Abschluss von Vergleichen zu befrieden und nicht durch Urteile zu entscheiden, geraten Parteien in den Gerichtsverhandlungen immer wieder stark aneinander und an sich sinnvolle Lösungen scheitern an Befindlichkeiten und Missverständnissen.


Ein sich in den vergangenen Jahren immer weiter entwickelndes probates Mittel, Streitigkeiten durch ausgewogene Vermittlung und in einem von der üblichen Gerichtssaalatmosphäre abweichenden Ambiente zu beenden, ist das Mediationsverfahren. Trotz seiner wachsenden Bedeutung dürfte es immer noch nicht allzu bekannt sein. In den gerichtlichen Mediationsverfahren werden die Verhandlungen von Richtern, die eine diesbezüglich spezielle Ausbildung besitzen, geleitet. Die Verhandlungen laufen ganz anders als sonst ab. 

Dies fängt schon damit an, dass die am Verfahren beteiligte Anwälte und der Richter keine Robe tragen. Alle Beteiligten sitzen an einem Tisch; auf diesem liegen keine Gesetzestexte, sondern es stehen dort meist Getränke und Gebäck. Allein schon diese Unterschiede zu einer üblichen Gerichtsverhandlung tragen deutlich zu einer Entspannung der Parteien bei. Ein weiterer wichtiger Unterschied ist, dass den Parteien genügend Gelegenheit gegeben wird, sich Luft zu verschaffen und der Mediator keine juristischen Entscheidungen fällen oder Schuldfragen klären will, sondern allein an der Lösung des Problems interessiert ist.


Auch als Anwalt ist man immer wieder beeindruckt, wie oft durch Mediationsverfahren langenjährige und kostspielige Verfahren verhindert werden können. Vor kurzem konnte wieder bei einer Mediationsverhandlung vor dem Landgericht Potsdam das teure Klageverfahren kurzfristig beendet werden. Die Parteien stritten über die Frage, ob ein nagelneuer Pkw vom Händler wegen Mängeln zurückgenommen werden musste. Vor der Mediationsverhandlung hatte der Händler dies strikt abgelehnt. Im Klageverfahren wären Zeugen und Sachverständige nötig gewesen. Ausgang ungewiss. Im Mediationsverfahren dagegen bemühten sich beide Seiten auch um Verständnis der Gegenseite, was am Ende dazu führte, dass eine vernünftige Lösung gefunden wurde.