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Veröffentlichungen

Landgericht Postdam zu angeblich mangelhaftem Autolack

Feinfühlige Richterin lehnt Klage ab

 

Drei Jahre hatte ein Autohaus, welches Neuwagen eines sogenannten Premiumherstellers (Audi, BMW, Mercedes) verkauft, mit einem Kunden vor dem Landgericht Potsdam über die Qualität des Fahrzeuglackes gestritten. Der Käufer war der Auffassung, dass im Lack minimale Einschlüsse festzustellen seien. Des Weiteren glaubte er, eine schlechte Qualität des Lackes daran festmachen zu können, dass sich bei Polier- und sonstigen Reinigungsarbeiten Hologramme (Schattierungen, Schlieren) bildeten. Anders der Verkäufer, dieser war der Auffassung, dass der Lack mangelfrei sei.  


Wie üblich, wenn sich Verkäufer und Käufer eines Pkws vor Gericht über eventuelle Mängel streiten, beauftragte das Gericht nach dem Scheitern der Güteverhandlung einen Sachverständigen mit der Herstellung eines Gutachtens. Mit dem Gutachten sollte geklärt werden, ob überhaupt Mängel bestehen und gegebenenfalls wer für diese verantwortlich ist. Der vom Gericht beauftragte Gutachter konnte die vom Kunden beanstandete schlechte Lackqualität des Fahrzeugs nicht bestätigen. Hierüber war der Kläger natürlich nicht erfreut.


Um die angeblich schlechte Qualität des Lackes doch noch zu beweisen, legte der Kläger zusätzlich ein weiteres Gutachten, ein sogenanntes Privatgutachten, vor. Solch ein Gutachten wird von einem Sachverständigen gefertigt, welcher nicht durch das Gericht beauftragt ist. In dem Privatgutachten waren die vermeintlichen Schäden des Lackes detailliert dargelegt.


Nachdem nun beide Gutachten vorlagen, setzte die zuständige Richterin des Landgerichts Potsdam einen weiteren Verhandlungstermin an. In diesem wurde über die Feststellungen der Sachverständigen diskutiert. Als hierbei keine Klärung bzw. Einigung zustande kam, fragte die Richterin den Kläger, ob er denn zum Termin mit dem betroffenen Fahrzeug gekommen wäre. Nachdem dieser die Frage bejahte, schlug die Richterin vor, dass sich doch alle Beteiligten selbst ein Bild von dem Lack machen könnten. 


Die praktische Idee wurde umgesetzt und so kam es, dass die Verhandlung unterbrochen und die Parteien, die Anwälte und die Richterin zum Parkplatz des Fahrzeugs vor dem Landgericht Potsdam gingen. Auf den ersten und auch den zweiten Blick konnte die Richterin die behaupteten Mängel am Lack nicht erkennen. 


Der Kläger regte die Richterin an, mit ihrer Hand über den Lack zu streichen, um dabei die Unregelmäßigkeiten erfühlen zu können. Nachdem die Richterin den Lack so befühlt hatte, erklärte sie, dass ihr der Lack durchaus nicht ganz glatt vorkäme. Der Anwalt der Beklagten wies darauf hin, dass der Lack gleichwohl mangelfrei bzw. normal wäre und die Richterin zum Beweis doch bitte auch den Lack eines anderen Fahrzeugs streicheln könne. Neben dem streitgegenständlichen Fahrzeug stand ein alter Opel Corsa. Die Oberfläche des Lackes fühlte sich für die Richterin ähnlich an. Ja gut, sagte daraufhin der Anwalt des Klägers, das ist ja auch nur ein alter Opel. Zufällig parkte hinter diesem noch ein glänzender, nagelneuer Maserati Quattroporte.  Auch der italienische Luxuswagen wurde nach Bitte des Beklagtenanwalts von der Richterin gestreichelt. Einen Unterschied zum Klägerfahrzeug konnte sie hierbei nicht feststellen.


Da die Richterin weder durch die Gutachten noch durch das eigene Hand anlegen von den Behauptungen des Klägers überzeugt wurde, lehnte sie folgerichtig die Klage am Ende ab.