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Versicherungen müssen auch teurere Hörgeräte bezahlen
Wer schlecht sieht, nimmt eine Brille. Wer schlecht gehen kann, nimmt einen Stock. Wer schlecht hört, sollte ein Hörgerät tragen.
Warum scheuen davor einige zurück? Sicher gehört dazu auch die Sorge, dass Hörgeräte teuer sind. Digitale Hörgeräte (vgl. auch Seniorenzeitschrift 5/2009, S. 11) sind medizinische Hilfsmittel, deren Kosten erheblich sind. Hier versuchen sich die Versicherungen von der Kostentragungspflicht dadurch zu entledigen, dass sie erklären, es gäbe einfachere, preiswertere Geräte.
Inzwischen gibt ist mehrere Urteile verschiedener Gerichte, in denen klargestellt wird, dass, wenn ein Hörgerät verordnet wird, es sich um eine medizinisch notwendige Heilbehandlung im Sinne der Versicherungsbedingungen handle. Dies hängt nicht allein von der Beurteilung des Versiche-rungsnehmers oder des ihn behandelnden Arztes ab, sondern von den objektiven medizinischen Befunden und Erkenntnissen zum Zeitpunkt der Vornahme der Behandlung.
Das Landgericht Dortmund hat dazu festgestellt: „Steht die Eignung einer Behandlung, eine Krankheit zu heilen oder zu lindern oder ihrer Verschlimmerung entgegenzuwirken nach medizinischen Erkenntnissen fest, folgt daraus grundsätzlich auch die Eintrittspflicht des Versicherers“. Das heißt mit anderen Worten, dass die Versicherung sich nicht darauf berufen kann, dass eine medizinische Notwendigkeit einer Heilbehandlung unter Kostengesichtspunkten zu betrachten ist. Der Schwerhörige kann nicht darauf verwiesen werden, dass er eine zufriedenstellende Sprachverständlichkeit auch mit einem Hörgerät hätte erreichen können, das z. B. nicht über bestimmte Zusatzeinrichtungen verfügt und damit einfacher und preiswerter gewesen wäre.
Wurde eine Versicherung abgeschlossen, in der die Kosten einer medizinisch notwendigen Heilbehandlung ohne Einschränkungen vereinbart wurden, so kann der Versicherer grundsätzlich nicht auf ein billigeres oder einen billigsten Anbieter einer Heilbehandlung verweisen (vgl. BGH NJW 2003, 1596). Gut zu hören ist wichtig für die Lebensqualität eines jeden Menschen. Niemand sollte sich deshalb eine entsprechende Heilbehandlung bei einem Hals-Nasen-Ohren Arzt und die Anpassung eines Hörgeräts bei einem Akustiker deshalb versagen, weil er Sorge hat, dass seine Versicherung das Hörgerät nicht oder nur teilweise bezahlt. Man kann sich wehren. Fragen sie dazu einen qualifizierten Anwalt.