Veröffentlichungen
Aus dem Gerichtssaal
Die beiden waren einmal Freunde oder zumindest Kumpel. Manche sagen dazu auch nur, sie waren Kumpane. Wie auch immer, nun waren sie es nicht mehr. Im Gegenteil, sie waren Gegner und dies auf erbitterte Weise.
Immerhin ging es um die stattliche Summe von 3.000,00 DM, jetzt 1.533,88 €. Hinzu kamen Zinsen in erheblicher Höhe. Herr Schulze hatte Herrn Lehmann (Namen geändert) 1995 das Geld geliehen. Darüber gab es einen Darlehensvertrag, in dem auch die Zinsen sowie die Beendigung des Vertrages vereinbart waren. Nachdem die Frist verstrichen ist, die Rückzahlung nicht erfolgte und auch auf Mahnungen nicht reagiert wurde, trafen sich beide im Gerichtssaal.
Herr Lehmann bestritt, jemals einen Darlehensvertrag mit Herrn Schulze unterschrieben zu haben und auch die Unterschrift, mit der er den Geldempfang bestätigte. Die Unterschriften unter beiden Dokumenten konnten vorgelegt werden, waren wohl auch echt und wurden dennoch in Bezug auf den Darlehensvertrag und den Geldempfang bestritten. Was war geschehen?
Herr Lehmann sagte, als wir noch Freunde waren, wollten wir gemeinsam eine Unternehmung gründen. Zu diesem Zweck habe ich irgendwann vor zehn Jahren zwei Blatt Papier unterschrieben, die Herr Schulze damals mitgenommen hat. Er sollte auf diesem Papier den Gewerbeantrag schreiben und seine Unterschrift ebenfalls darunter setzen. Offensichtlich hat er aber auf diesen Blankobögen den Darlehensvertrag geschrieben. So kommt zwar meine Originalunterschrift auf das Papier, es ist jedoch nicht wirklich ein Darlehensvertrag, sondern lediglich ein Blankett. Wem soll man glauben?
Herr Schulze bestreitet, den Darlehensvertrag auf ein Blankopapier des Herrn Lehmann geschrieben zu haben, und er glaubt, es beweisen zu können, denn das Papier, auf dem der Darlehensvertrag steht, sei Papier, das aus seinem Bestand stammt und von ihm vor ca. 20 Jahren in einer größeren Menge in Prag gekauft wurde.
Die Frage ist, ob ein Gutachter feststellen kann, welches Papier hier tatsächlich verwandt wurde und ob damit eindeutig geklärt ist, dass es sich um das Papier des einen oder des anderen handeln müsse. Um es kurz zu machen, es gelang einem Gutachter, den Beweis zu erbringen, dass es sich um Papier handelt, das nur Mitte der Achtzigerjahre in der CSSR/Prag gekauft worden sein konnte. Die chemische Analyse ist aufwendig aber eindeutig. Die Kosten des Gutachtens betragen 1.800,00 €. Zahlen muss der Verlierer neben der Rückzahlung des Darlehens, der Zinsen und der übrigen Kosten. Manchmal muss man eben alles auf eine Karte oder - wie in diesem Fall - auf ein Blatt Papier setzen, um sein gutes Recht im Gerichtssaal zu bekommen. Leider will das Justizministerium diesen Gerichtssaal und das gesamte Gericht Zossen schließen. Beteiligen Sie sich deshalb an der Unterschriftenaktion, wenn Sie das verhindern wollen.