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Veröffentlichungen

Die Patientenverfügung

Die Patientenverfügung empfiehlt sich für jedermann. Denn die Vorstellungen, was noch eine notwendige Behandlung ist oder welche Maßnahmen ein Leiden unnötig verlängern, sind sehr unterschiedlich. Hierbei spielt die eigene Lebenssituation und eigenen Wertvorstellungen eine entscheidende Rolle. Kaum jemand will riskieren, dass im Ernstfall falsche Entscheidungen getroffen werden. Unfall oder plötzliche Krankheit können auch junge Menschen treffen. Vorsorge ist also für jedermann wichtig. Entgegen der weitverbreiteten Annahme entscheiden weder Ehepartner füreinander, noch Eltern für erwachsene Kinder oder Kinder für ihre Eltern. Es gibt bislang keine automatische Vollmacht unter Angehörigen. Ausnahmen gelten nur bei minderjährigen Kindern. Gibt es keine oder keine klare Patientenverfügung, dann gehen Fragen zu Gericht. Mit einer Patientenverfügung kann man im Voraus Wünsche zu einer späteren ärztlichen Behandlung festlegen, falls in Zukunft eine aktuelle Selbstbestimmung durch Krankheit oder Unfall nicht mehr möglich sein sollte.

 

Neben der Vorsorgevollmacht für einen anderen ist die Patientenverfügung die einzige Alternative zur Selbstbestimmung im Voraus nach den eigenen Wertvorstellungen. Nur so kann man einer Fremdbestimmung durch Dritte entgehen. Allerdings gilt es vor dem Hintergrund der jüngsten Entscheidung des Bundesgerichtshofes die Patientenverfügung so genau wie möglich zu formulieren. Bloße Verweise auf die gesetzlichen Bestimmungen reichen nicht aus. Anderenfalls ist sie womöglich unwirksam. Konkret heißt das: Wer beispielsweise im Falle eines Komas keine Magensonde und künstliche Ernährung wünscht, muss das auch so in die Patientenverfügung reinschreiben. Auch wer schon eine Patientenverfügung hat, sollte prüfen, ob sie den neuen Anforderungen gerecht wird. Beim Abfassen einer Patientenverfügung sollten die gesetzlichen Vorgaben und der Wille des Verfügenden bekannt sein. Zur Sicherheit sollte hierfür der Rat eines Fachmanns eingeholt werden.