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BER, Lärmschutz ist nach wie vor ein wichtiges Thema
Jeden Tag stehen die Buchstaben BER auf der ersten Seite vieler Zeitungen. Das ist berechtigt, da jeden Tag neue blamable Informationen bekannt werden.
Irgendwann könnte der Flugplatz doch fertig werden. Aus diesem Grunde sollte auch das Thema Lärmschutz, das momentan etwas ins Hintertreffen geraten ist, für die Betroffenen weiterhin ein wichtiges Thema bleiben. Dies gilt auch, obwohl gegenwärtig nicht einmal völlig klar erkennbar ist, wer tatsächlich in welcher Weise betroffen sein wird, da ja nun auch die Flugrouten-Planung wieder auf den Prüfstand kommt.
Bedeutsam ist die Frage dennoch, insbesondere zunächst für diejenigen, die bereits eine Kostenerstattungsvereinbarung (KEV) unterschrieben haben und ggf. bereits unzureichende Lärmschutzmaßnahmen eingebaut bekommen haben.
Beiden Gruppen, denjenigen die nur die Vereinbarung unterschrieben haben und auch denjenigen die bereits Umbaumaßnahmen haben über sich ergehen lassen, ist zu raten, nunmehr rechtzeitig entsprechende Schritte einzuleiten, um entweder die KEV zu kündigen oder klarzustellen, dass die bisher erbrachten Leistungen mangelhaft sind und deshalb trotz geschlossener Vereinbarungen entsprechend nachzubessern ist.
Eine dritte Gruppe, die bisher die KEV nicht unterschrieben hat, obwohl sie zu den Lärmbetroffenen gehören, sollten sich nunmehr darum kümmern, dass entsprechende Forderungen gegenüber dem BER gestellt werden.
Diese Aktionen sind trotz der noch relativ langen Spanne bis zur Eröffnung des Flughafens erforderlich, um rechtzeitig klarzustellen, dass hier Handlungsbedarf für den BER generell und im Einzelfall besteht.
Da es die Schuld des BER ist, dass hier eine rechtliche Vertretung durch den Fachmann erfolgen muss, hat der BER auch die entsprechenden Kosten hierfür zu tragen. Dies ist eine weitere Frage, die im Vorfeld jeweils im Einzelfall geklärt werden muss und deshalb Vorlauf benötigt.