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Veröffentlichungen

Erhöhung der Grunderwerbsteuer geplant

Die Brandenburgische Landesregierung plant die Erhöhung der Grunderwerbsteuer auf 5 % ab 2011, eine entsprechende Vorlage wurde im Kabinett bereits im April dieses Jahres eingebracht.

 

Bis 2006 betrug die Grunderwerbsteuer im gesamten Bundesgebiet 3,5 %. Im Rahmen der Föderalismusreform wurde es den Ländern freigestellt, den Satz für die Grunderwerbsteuer festzulegen. Neben Hamburg hat auch Berlin sofort die Grunderwerbsteuer erhöht, dort beträgt diese 4,5 %. 

Die Grunderwerbsteuer fällt grundsätzlich beim Verkauf einer Immobilie an und ist im Regelfall vom Käufer zu tragen. Die Erhöhung um 1,5 % bedeutet in unserer Region schnell eine Mehrbelastung von 3.000,00 € oder mehr, da nicht nur der Wert des Grundstücks für die Berechnung der Steuer zugrundegelegt, sondern auch auf den Wert des Gebäudes abgestellt wird. Die Landesregierung verspricht sich zumindest allein aus dieser Steuererhöhung jährliche Mehreinnahmen in Höhe von 37 Mio. €. Da für die Festsetzung der Grunderwerbsteuer das Datum des Kaufvertrages entscheidend ist, sollten potenzielle „Häuslebauer“ möglichst noch den Erwerb in diesem Jahr anstreben.