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Veröffentlichungen

Fallstricke bei Grundstücksverkäufen in der Nähe des BER

Nicht nur zwischen Grundstückseigentümern, die vom Lärm des künftigen Flughafens BER betroffen sein werden, und der Flughafen Berlin Brandenburg GmbH (FBB) gibt es diverse Streitigkeiten wegen Entschädigungsleistungen und Schallschutz, sondern zunehmend auch zwischen Verkäufern und Erwerbern solcher Grundstücke.

 

Liegen die Kosten für erforderliche Schallschutzmaßnahmen über 30 % des Verkehrswertes des Grundstückes, zahlt die FBB diese 30 %, in der Regel hohe 5-stellige Beträge, aus. Der Grundstückseigentümer kann dann mit dem Geld machen, was er möchte. Immer wieder kommt es vor, dass nach Auszahlung der Entschädigung keine Schallschutzmaßnahmen umgesetzt werden, sondern stattdessen das Grundstück verkauft wird. Wird bei Abschluss des Grundstückskaufvertrages über die schon erfolgte Entschädigung nicht informiert, kommt für den Erwerber das böse Erwachen, wenn ihm die FBB auf Anfrage zum Schallschutz mitteilt, dass er selbst keinen Anspruch mehr hat. Die FBB ist nämlich nicht verpflichtet, Kosten für Schallschutz mehrfach zu gewähren; die Forderungen sind grundstücksbezogen.

 

Hätte der Veräußerer von sich aus auf die Auszahlung hinweisen müssen? Kommt es darauf an, ob der Erwerber bei Vertragsschluss überhaupt nachgefragt hat? Für die Antworten spielen die konkreten Formulierungen des Vertrages als auch die Absprachen und Informationen bei Vertragsschluss eine Rolle. Als Veräußerer sollte man sich gut überlegen, ob man solche Informationen bei Vertragsschluss verschweigt und damit gegebenenfalls Schadensersatzansprüche verursachen kann. Als Erwerber sollte man diesbezüglich nachfragen und sich gegebenenfalls auch Erklärungen zusichern lassen.

 

In den meisten Grundstückskaufverträgen ist geregelt, dass der Veräußerer sämtliche das Grundstück betreffende Unterlagen an den Erwerber herauszugeben hat. Die Unterlagen, die von der FBB für Schallschutz erstellt wurden, dürften daher vom Veräußerer an den Erwerber herauszugeben sein.