Veröffentlichungen
Verkehrsunfall und Anwaltskosten
Kann ich mir für die Schadensregulierung nach einem Verkehrsunfall einen Rechtsanwalt nehmen und muss die gegnerische Haftpflichtversicherung diesen bezahlen?
Wer schon einmal Probleme hatte bei der Regulierung eines einfach gelagerten Verkehrsunfalls, hat sich sicherlich diese Frage gestellt. Grundsätzlich kann auch bei einfach gelagerten Fällen die Einschaltung eines Rechtsanwalts notwendig sein, sodass auch die Kosten, die hierfür anfallen, erstattungsfähig sind. Hierzu gibt es eine umfangreiche Rechtsprechung.
So führt beispielsweise das Amtsgericht Kassel aus "Wenn sich aber Versicherer - was gerichtsbekannt ist - selbst bei der Regulierung von - jedenfalls für den Rechtskundigen - in tatsächlicher wie auch in rechtlicher Hinsicht eindeutigen Haftungsfällen bisweilen unter bewusster Missachtung obergerichtlicher Rechtsprechung auf juristische Spitzfindigkeiten kaprizieren, so dürfte es für die Beklagte leicht einzusehen sein, dass die Unfallabwicklung selbst bei dem Haftungsgrunde nach eindeutigen Haftungsfällen, bei denen die Einstandspflicht der Versicherung des Schädigers dem Grunde nach feststeht, eben nur scheinbar um einfach gelagerte Verkehrsunfälle handelt (vgl. Amtsgericht Kassel, Urteil vom 30.06.2009 - 415 C 6230/08). Sehr lesenswert ist eine Entscheidung des Amtsgerichtes Dortmund zu diesem Thema. Der Richter führt aus "Entgegen der Auffassung der Beklagten ist nach Auffassung des seit fast 30 Jahren mit Verkehrsunfallhaftpflichtfragen befassten Richters jeder Verkehrsunfallgeschädigte gut beraten, die Regulierung selbst kleiner Schäden wie der vorliegend angemeldeten und dann auch regulierten 645,13 € Sachschadensersatz von Anfang an in die Hand eines erfahrenen Rechtsanwalts zu geben. Da die Haftpflichtversicherer bei der Schadenregulierung inzwischen geradezu systematisch fast jede übliche Schadensposition in zahlreichen Zivilprozessen zum Gegenstand umfangreicher Auseinandersetzungen machen (vgl. Amtsgericht Dortmund, Urteil vom 29.06.2009 - 431 C 2944/09).
Selbst, wenn die Haftungssituation bei einem Unfall von Anfang an klar ist, sollte ein Anwalt hinzugezogen werden.