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Kompetenzen

Insolvenzrecht

Mit der Einführung eines neuen Gesetzes zum 01.01.1999 hatte der Gesetzgeber das erklärte Ziel, die mit dem Konkurs verbundene Wertvernichtung zu stoppen. Bisher ist hiervon in der Praxis nicht viel übrig geblieben. Das liegt jedoch daran, dass Gläubiger ihre Rechte vielfach nicht ausnutzen und Schuldner weiterhin erst fünf Minuten vor zwölf den Insolvenzantrag stellen. Bei entsprechender Früherkennung und Beratung ist es jedoch häufig möglich, ein bedrohtes Unternehmen zu retten.